Der Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen zur stärkeren Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten ist im Finanzausschuss des Bundestages gescheitert. Wie der Bundestag am 20. Mai 2026 mitteilte, unterstützte lediglich die Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf der Grünen. CDU/CSU und AfD wandten sich gegen den Entwurf, die SPD will zunächst eigene Vorschläge von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil abwarten.
Mit dem Gesetzentwurf wollten die Grünen die bisherige steuerliche Behandlung von Kryptowerten grundlegend ändern. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowerten sollten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die bisherige einjährige Haltefrist, nach der Gewinne im Privatvermögen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei sein können, wäre damit für Kryptowerte entfallen.
Nur Die Linke unterstützte den Grünen-Entwurf
Der Gesetzentwurf der Grünen fand im Finanzausschuss keine Mehrheit. Nach Angaben des Bundestages unterstützte lediglich Die Linke den Vorstoß. Die Fraktion begründete ihre Zustimmung damit, dass bestehende Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Kryptowerten überwunden werden müssten. Gleichzeitig verwies Die Linke jedoch auch auf Schwächen des Grünen-Entwurfs. Dazu zählten ein hoher bürokratischer Aufwand sowie eine fehlende Grenze bei der Verrechnung von Verlusten aus Kryptogeschäften.
Damit ist der konkrete Grünen-Vorstoß vorerst gescheitert. Die politische Debatte über die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten ist damit aber nicht beendet.
CDU/CSU warnt vor neuen Gerechtigkeitslücken
Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab. Nach Angaben des Bundestages hätte der Entwurf aus Sicht der Union nicht, wie von den Grünen dargestellt, Gerechtigkeitslücken im Steuersystem geschlossen, sondern neue geschaffen. Grund sei, dass Kryptowerte dadurch anders besteuert würden als etwa Edelmetalle oder Fremdwährungen.
Diese Argumentation deckt sich mit der Antwort der CDU/CSU auf Anfrage von bitcoinbasis.de. Darin hatte die Fraktion die einjährige Spekulationsfrist als Ausdruck eines bewährten steuerlichen Grundsatzes bezeichnet. Private Vermögensgegenstände wie Gold, Kunst oder Krypto würden nach einer gewissen Haltedauer nicht mehr als steuerlich relevante Einkünfte, sondern als private Vermögensumschichtung behandelt.
SPD teilt Ziel, wartet aber auf Klingbeil
Auch die SPD unterstützte den Grünen-Entwurf im Ausschuss nicht. Nach Angaben des Bundestages teilt die SPD-Fraktion zwar grundsätzlich das Ziel einer Besteuerung von Kryptowerten. Mit entsprechenden rechtlichen Änderungen wolle man jedoch warten, bis Bundesfinanzminister Lars Klingbeil seine Vorschläge vorlegt.
Das ist für Anleger besonders relevant, weil die SPD in ihrer Antwort auf Anfrage von bitcoinbasis.de bereits eine eigene Richtung erkennen ließ. Die Fraktion will Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandeln. Das würde bedeuten: weg von der bisherigen einjährigen Haltefrist, hin zu einer Besteuerung über die Kapitalertragsteuer.
Aus Sicht der SPD hätte ein solches Modell für Anleger Vor- und Nachteile. Gewinne würden dann nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Gleichzeitig wären Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Dafür könnten Verluste nach SPD-Darstellung unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist verrechnet werden.
AfD lehnt Suche nach neuen Steuerquellen ab
Die AfD-Fraktion wandte sich ebenfalls gegen den Grünen-Gesetzentwurf. Laut Bundestag argumentierte die Fraktion, es sei nicht richtig, nach neuen Steuerquellen zu suchen. Stattdessen solle sich der Staat auf weniger Dinge beschränken, die besteuert werden. Finanzieren lasse sich dies aus Sicht der AfD durch eine Begrenzung staatlicher Aufgaben auf Kernbereiche wie innere und äußere Sicherheit sowie Rechtspflege.
Grüne verweisen auf Steuergerechtigkeit und Milliardenpotenzial
Die Grünen begründeten ihren Vorstoß mit dem Ziel, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten stärker an andere Vermögenswerte anzupassen. Nach ihrer Darstellung seien die bestehenden Regelungen zur Steuerfreiheit ursprünglich für andere Vermögensgegenstände geschaffen worden, etwa Antiquitäten, die über längere Zeit gelagert werden. Eine Besteuerung von Kryptowerten analog zu anderen Vermögensgegenständen sei aus Sicht der Grünen rechtlich einfach umsetzbar.
Zudem verwies die Fraktion laut Bundestag auf eine Studie der Frankfurt School of Finance. Danach sei mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro zu rechnen. In der eigenen Kalkulation habe man diese Zahl allerdings halbiert, um konservativ zu rechnen.
Was bedeutet das für Bitcoin-Anleger?
Kurzfristig ändert sich durch das Scheitern des Grünen-Entwurfs im Finanzausschuss nichts an der aktuellen Rechtslage. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten können im Privatvermögen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist weiterhin steuerfrei sein, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Politisch bleibt das Thema aber offen. Die SPD wartet auf Vorschläge von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Die Grünen dürften das Thema Steuergerechtigkeit weiter verfolgen. Die Linke unterstützt grundsätzlich eine stärkere Besteuerung, sieht aber ebenfalls Verbesserungsbedarf beim konkreten Modell. Die CDU/CSU verteidigt dagegen die bisherige steuerliche Systematik und warnt vor einer Sonderbehandlung von Kryptowerten.
Zudem antwortete das Bundesfinanzministerium unseren Kollegen von Blocktrainer:
Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 hat die Bundesregierung sich auf eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten verständigt. (…) Ziel ist, die Besteuerung von Kryptowerten mit konkreten und modernen Vorschriften zu regeln. Das Einkommensteuerrecht sieht derzeit noch keine spezielle Regelung zu Kryptowerten vor.
Für private Anleger bleibt besonders die Frage nach Übergangsregelungen und Bestandsschutz wichtig. Sollte die Haltefrist künftig abgeschafft oder durch ein anderes Modell ersetzt werden, wäre entscheidend, ob dies nur für künftige Käufe gilt oder auch bereits bestehende Bestände betrifft. Genau diese Frage ist politisch bisher nicht abschließend beantwortet.
Fazit: Gesetzentwurf gescheitert, Debatte bleibt
Der Grünen-Vorstoß zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei Bitcoin und anderen Kryptowerten ist im Finanzausschuss gescheitert. Für Anleger bedeutet das zunächst Entwarnung: Die aktuelle Rechtslage bleibt vorerst bestehen.
Die Debatte ist damit jedoch nicht beendet. Besonders die SPD-Position zeigt, dass eine Reform der Krypto-Besteuerung weiterhin möglich ist. Während CDU/CSU und AfD den Grünen-Entwurf ablehnten, will die SPD auf Vorschläge des Bundesfinanzministers warten. Die Linke unterstützte den Entwurf, kritisierte aber einzelne Schwächen.
Damit dürfte die steuerliche Behandlung von Bitcoin und Kryptowerten auch in den kommenden Monaten ein politisches Thema bleiben. Für langfristige Bitcoin-Halter ist vor allem entscheidend, ob die einjährige Haltefrist dauerhaft Bestand hat oder ob sie im Zuge einer künftigen Reform durch ein neues Steuermodell ersetzt wird.
Quellen: Bundestag, Blocktrainer