CDU/CSU verteidigt Bitcoin-Haltefrist: „Kein Privileg für Kryptowährungen“

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CDU/CSU verteidigt Bitcoin-Haltefrist: „Kein Privileg für Kryptowährungen“ (BitcoinBasis.de | Image GPT)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt sich kritisch gegenüber Plänen, die einjährige Haltefrist bei Bitcoin und anderen Kryptowerten abzuschaffen. Auf Anfrage von bitcoinbasis.de erklärte Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, die geltende Spekulationsfrist sei „kein Privileg für Kryptowährungen“, sondern Ausdruck eines bewährten Grundsatzes im Steuerrecht.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Dieser sieht vor, die bisherige Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 Einkommensteuergesetz aufzuheben. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten sollen demnach künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.

CDU/CSU: Haltefrist ist Teil der steuerlichen Systematik

Die Union verweist in ihrer Antwort auf die grundsätzliche Behandlung privater Vermögensgegenstände im Steuerrecht. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte gegenüber bitcoinbasis.de:

Die einjährige Spekulationsfrist ist kein Privileg für Kryptowährungen, sondern Ausdruck eines bewährten Grundsatzes im Steuerrecht: Private Vermögensgegenstände – ob Gold, Kunst oder Krypto – werden nach einer gewissen Haltedauer nicht mehr als steuerlich relevante Einkünfte, sondern als private Vermögensumschichtung behandelt.

Damit rückt die CDU/CSU die Debatte nicht allein in den Kontext von Bitcoin, sondern in eine breitere steuerpolitische Systematik. Nach Auffassung der Fraktion stellt sich die Frage, warum Kryptowerte anders behandelt werden sollten als andere private Vermögensgegenstände.

Der Sprecher ergänzte:

Wenn die Grünen die Haltefrist abschaffen wollen, müssen sie erklären, warum Kryptowerte künftig steuerlich anders behandelt werden sollen als Gold oder Fremdwährungsgeschäfte. Spätestens mit Blick auf Stablecoins und den digitalen Euro wird diese Abgrenzung systematisch schwierig. Steuerrecht sollte auch bei technologischen Neuheiten konsistent bleiben und nur wenn erforderlich differenzieren.

Grünen-Entwurf will Haltefrist für Kryptowerte streichen

Nach aktueller Rechtslage können Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten im Privatvermögen nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sein. Der Bundesfinanzhof hatte 2023 entschieden, dass virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG gelten können. Verkäufe innerhalb der einjährigen Haltefrist können daher steuerpflichtig sein.

Der Grünen-Gesetzentwurf will genau diese Haltefrist für Kryptowerte abschaffen. Gewinne sollen unabhängig davon steuerpflichtig werden, ob Anleger ihre Coins wenige Wochen oder mehrere Jahre gehalten haben. In der Gesetzesbegründung wird dies mit dem Schließen einer steuerlichen Gerechtigkeitslücke begründet.

Union warnt vor Bürokratie für Anleger und Finanzverwaltung

Die CDU/CSU sieht in der bestehenden Haltefrist auch praktische Vorteile. Gerade bei Kryptowerten außerhalb klassischer Bankstrukturen sei ein lückenloser Vollzug nicht immer einfach. Die geltende Regelung sorge laut Fraktion für einen praktikablen steuerlichen Umgang mit privaten Veräußerungsgeschäften.

Zugleich warnt die Union vor zusätzlicher Bürokratie. Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten müsse „einfach, nachvollziehbar, international anschlussfähig und innovationsfreundlich“ bleiben. Sie dürfe nicht zu einem „Bürokratieprogramm für private Anleger und Finanzverwaltung“ werden.

Dieser Punkt dürfte insbesondere für langfristige Bitcoin-Anleger relevant sein. Denn bei einer Abschaffung der Haltefrist müssten private Anleger auch nach vielen Jahren Haltedauer steuerlich relevante Gewinne dokumentieren, berechnen und erklären. Je nach Wallet-Struktur, Börsenwechseln, Sparplänen oder Altbeständen kann das in der Praxis aufwendig werden.

Bitcoin, Ethereum und Stablecoins: CDU/CSU sieht Unterschiede

Interessant ist, dass die CDU/CSU Kryptowerte nicht pauschal bewertet. Die Fraktion betont ausdrücklich, dass „Krypto nicht gleich Krypto“ sei.

In der Antwort heißt es:

Zugleich gilt: Krypto ist nicht gleich Krypto. Zwischen Bitcoin als langfristigem Wertspeicher, Ethereum mit Nutzungsfunktion oder Stablecoins bestehen Unterschiede. Dabei ist entscheidend, dass die steuerliche Behandlung am Ende einfach, nachvollziehbar, international anschlussfähig und innovationsfreundlich bleibt – und nicht zu einem Bürokratieprogramm für private Anleger und Finanzverwaltung wird.

Damit erkennt die Union unterschiedliche ökonomische Funktionen verschiedener Kryptowerte an. Bitcoin wird dabei ausdrücklich als möglicher langfristiger Wertspeicher eingeordnet, während Ethereum eher mit Nutzungsfunktionen und Stablecoins mit ihrer Nähe zu digitalen Zahlungsmitteln verbunden werden.

Gerade bei Stablecoins und einem möglichen digitalen Euro sieht die CDU/CSU Abgrenzungsprobleme. Wenn Kryptowerte steuerlich anders behandelt würden als Gold oder Fremdwährungen, müsse diese Ungleichbehandlung systematisch sauber begründet werden.

Offene Fragen und Initiative

Nicht konkret beantwortet hat die CDU/CSU die Frage, ob eine mögliche Gesetzesänderung nur für künftig gekaufte Kryptowerte gelten sollte oder auch bereits bestehende Bestände betreffen könnte. bitcoinbasis.de hatte die Fraktion zudem gefragt, ob sie bei einer Reform einen Bestandsschutz oder eine Übergangsregelung für Anlegerinnen und Anleger unterstützen würde, die Bitcoin oder andere Kryptowerte bereits vor einer möglichen Gesetzesänderung gekauft haben.

Gerade für langfristige Bitcoin-Halter wäre dieser Punkt zentral. Denn bei einer Abschaffung der Haltefrist macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Neuregelung nur für künftige Käufe gilt oder auch Altbestände erfasst.

bitcoinbasis.de befragt zu diesem Thema alle im Bundestag vertretenen Parteien mit demselben Fragekatalog. Ziel ist ein neutraler Überblick darüber, wie die Fraktionen eine mögliche Abschaffung der Haltefrist bewerten und welche Folgen sie für private Anleger sehen.

Fazit: CDU/CSU positioniert sich gegen eine steuerliche Sonderbelastung von Krypto

Die Antwort der CDU/CSU zeigt eine klare steuerpolitische Linie: Die Fraktion verteidigt die einjährige Haltefrist als Teil einer bewährten Systematik für private Vermögensgegenstände. Kryptowerte sollen aus Sicht der Union nicht ohne überzeugende Begründung schlechter behandelt werden als Gold, Kunst oder Fremdwährungen.

Gleichzeitig macht die Union deutlich, dass sie Unterschiede zwischen Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und anderen Token sieht. Entscheidend sei jedoch eine einfache, nachvollziehbare und innovationsfreundliche Besteuerung.

Für Anleger bleibt die wichtigste offene Frage der Bestandsschutz. Hierzu liefert die CDU/CSU bislang keine konkrete Zusage. Sollte die Haltefrist tatsächlich abgeschafft werden, dürfte genau dieser Punkt für viele private Bitcoin-Halter zur zentralen Streitfrage werden.

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