SPD will Bitcoin-Gewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuern

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SPD will Bitcoin-Gewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuern (BitcoinBasis.de | Image GPT)

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine grundlegende Reform der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten aus. Nach Vorstellung der Fraktion sollen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Das teilte die SPD auf Anfrage von bitcoinbasis.de mit.

Hintergrund ist die aktuelle politische Debatte um die mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei Kryptowerten. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern.

Laut Bundestagsdrucksache 21/5752 soll dafür die bisherige Haltefrist im Rahmen des § 23 Einkommensteuergesetz aufgehoben werden. Der Antrag ist mittlerweile gescheitert, es soll jedoch eine Änderung des Steuerrechts geben. Aus diesem Grund verfolgen wir die einzelnen Ansichten der jeweiligen Parteien.

SPD: Kryptowert-Gewinne sollen der Kapitalertragsteuer unterliegen

Die SPD begründet ihre Position mit Steuergerechtigkeit und einer Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen. Auf Anfrage von bitcoinbasis.de wurde erklärt:

„Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Ziel der SPD ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen.“

Aus Sicht der SPD sollen Gewinne aus Kryptowerten künftig nicht mehr als private Veräußerungsgeschäfte mit einjähriger Spekulationsfrist behandelt werden. Stattdessen möchte die Fraktion eine steuerliche Einordnung ähnlich wie bei Zinsen und Dividenden erreichen.

In der Antwort heißt es weiter:

„Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.“

Weg von der Haltefrist, hin zur Abgeltungsteuer

Nach aktueller Rechtslage werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatvermögen grundsätzlich als sonstige Einkünfte behandelt. Verkäufe innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist können steuerpflichtig sein. Nach Ablauf dieser Frist können Gewinne im Privatvermögen dagegen steuerfrei sein.

Die SPD will dieses System ändern. Nach ihrer Vorstellung sollen Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten künftig der Kapitalertragsteuer unterliegen. Diese beträgt grundsätzlich 25 Prozent und wird bei klassischen Kapitalerträgen in Form der Abgeltungsteuer erhoben.

Dazu erklärte die SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.“

Damit geht die SPD in eine andere Richtung als die bisherige steuerliche Behandlung nach § 23 EStG. Anders als der Grünen-Gesetzentwurf, der Gewinne unabhängig von der Haltedauer weiterhin mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern will, spricht sich die SPD für eine Behandlung als Kapitaleinkünfte aus.

Vor- und Nachteile für Anleger

Die SPD betont, dass eine solche Änderung für Anlegerinnen und Anleger sowohl Vorteile als auch Nachteile hätte. Ein möglicher Vorteil wäre, dass Gewinne nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden, sondern mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Für Anleger mit einem höheren persönlichen Steuersatz könnte das günstiger sein.

Gleichzeitig würde aber die bisherige Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Haltefrist entfallen. Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Die SPD verweist allerdings darauf, dass im Gegenzug auch Verluste umfassender verrechnet werden könnten:

„Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig, jedoch können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden.“

Aus Sicht der SPD wäre dies gerade bei risikoreichen Anlagen ein wichtiger Punkt. Die Fraktion argumentiert, dass eine umfassendere Verlustverrechnung für Anleger vorteilhaft sein könne, wenn Kryptowert-Investments Verluste verursachen.

Keine Steuerbefreiung für besonders risikoreiche Anlagen

Besonders deutlich positioniert sich die SPD bei der Frage, ob die einjährige Steuerfreiheit für Kryptogewinne erhalten bleiben sollte. Nach Ansicht der Fraktion würde eine Beibehaltung der Haltefrist bei gleichzeitiger Einordnung als Kapitaleinkünfte zu einer steuerlichen Bevorzugung von Kryptowerten führen.

Die SPD erklärt dazu:

„Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden.“

Die Fraktion verweist dabei auch auf die hohe Volatilität von Kryptowerten. Gerade weil Kryptowerte schwankungsanfälliger seien, sollten aus Sicht der SPD keine zusätzlichen steuerlichen Anreize geschaffen werden, die diese Anlageform gegenüber anderen Kapitalanlagen besserstellen.

In der Antwort heißt es:

„Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.“

Übergangsregeln und Bestandsschutz bleiben offen

Für viele private Bitcoin-Anleger ist eine Frage besonders wichtig: Was passiert mit bereits gekauften Bitcoin und Kryptowerten, falls die Haltefrist abgeschafft oder das Steuersystem geändert wird?

bitcoinbasis.de hatte die SPD ausdrücklich gefragt, ob eine mögliche Änderung nur für künftig gekaufte Kryptowerte gelten sollte oder auch bestehende Bestände erfassen könnte. Ebenfalls gefragt wurde nach Bestandsschutz oder Übergangsregelungen für Anlegerinnen und Anleger, die Bitcoin oder andere Kryptowerte bereits vor einer Gesetzesänderung gekauft haben.

Die SPD legt sich hierzu nicht konkret fest. Sie verweist aber darauf, dass gesetzliche Änderungen verfassungsrechtlich sicher ausgestaltet werden müssten. Dazu gehöre auch die Prüfung von Übergangs- und Bestandsschutzregelungen.

Damit bleibt offen, ob die SPD bei einer Reform tatsächlich einen Bestandsschutz für Altbestände unterstützen würde. Klar ist nur: Die Fraktion sieht diesen Punkt als Teil der rechtlichen Prüfung.

Unterschied zur CDU/CSU

Damit unterscheidet sich die SPD deutlich von der Position der CDU/CSU. Die Union verteidigt die einjährige Haltefrist als Ausdruck eines bewährten steuerlichen Grundsatzes für private Vermögensgegenstände. Die SPD dagegen will Kryptowerte stärker in Richtung Kapitalertragsteuer und steuerliche Gleichbehandlung mit Zinsen und Dividenden verschieben.

Der politische Konflikt verläuft damit nicht nur entlang der Frage, ob Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei bleiben sollen. Es geht auch um die grundsätzliche Einordnung von Kryptowerten: Sind Bitcoin und andere Kryptowerte private Wirtschaftsgüter wie Gold oder Kunst? Oder sollen sie steuerlich eher wie Kapitalanlagen behandelt werden?

SPD will Reform zeitnah angehen

Die SPD-Bundestagsfraktion kündigt an, das Thema zeitnah angehen zu wollen. Ziel sei eine „zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Kryptowerten“.

Damit spricht sich die SPD klar für eine Reform aus. Anders als die Grünen setzt sie in ihrer Antwort jedoch nicht allein auf eine Abschaffung der Haltefrist innerhalb des bisherigen Systems der privaten Veräußerungsgeschäfte. Stattdessen will sie Kryptowert-Gewinne grundsätzlich wie Kapitaleinkünfte behandeln.

Für Anleger hätte das erhebliche Folgen: Die Steuerfreiheit nach einem Jahr würde entfallen. Dafür könnten Gewinne unter Umständen niedriger besteuert werden als bisher beim persönlichen Einkommensteuersatz. Zudem könnte eine umfassendere Verlustverrechnung möglich werden.

Fazit: SPD will Haltefrist durch Kapitalertragsteuer ersetzen

Die SPD positioniert sich klar für eine stärkere steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowerten mit anderen Kapitalanlagen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten sollen nach Vorstellung der Fraktion künftig der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Offen bleibt, wie ein solcher Systemwechsel konkret umgesetzt würde. Vor allem die Frage nach Bestandsschutz und Übergangsregelungen für bereits gekaufte Kryptowerte ist noch nicht beantwortet. Die SPD verweist lediglich darauf, dass gesetzliche Änderungen verfassungsrechtlich sicher ausgestaltet werden müssten.

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