Großbritannien macht den Zugang zum Kryptomarkt künftig deutlich formaler. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat am 30. Juni die Regeln für ein neues Regime zu „regulierten Kryptoasset-Aktivitäten“ finalisiert. Starttermin ist der 25. Oktober 2027. Zentral ist ein fixes Antragsfenster: Unternehmen sollen ihre Anträge von 9:00 Uhr am 30. September 2026 bis 23:59 Uhr am 28. Februar 2027 einreichen. Wer das verpasst, muss sich auf harte Einschränkungen einstellen.
Für viele Anbieter ist die Botschaft klar: Eine reine Registrierung nach den britischen Geldwäschevorschriften reicht nicht. Für neue regulierte Krypto-Aktivitäten braucht es eine Autorisierung nach dem Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) oder eine Anpassung bestehender Erlaubnisse.
AML-Registrierung reicht nicht: FCA zieht eine neue Linie
Die FCA betont, dass eine bestehende Registrierung nach den Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds Regulations 2017 nicht automatisch zu einer FSMA-Autorisierung führt. Auch Firmen, die bereits für andere Tätigkeiten unter FSMA zugelassen sind, müssen ihre Erlaubnisse erweitern oder ändern, wenn sie künftig regulierte Kryptoasset-Aktivitäten in Großbritannien anbieten wollen.
Damit wird der UK-Marktzugang faktisch an die Bereitschaft gekoppelt, eine umfassendere Zulassung inklusive laufender Aufsicht zu durchlaufen. Die FCA beschreibt diese Aufsicht als Überwachung von Firmen und verantwortlichen Personen, um tatsächliche und potenzielle Schäden zu verringern.
Das Antragsfenster ist fix – PASS soll ab Juli 2026 vorbereiten
Vor dem eigentlichen Fenster bietet die FCA einen „Pre-Application Support Service“ (PASS) an. Diese Gespräche sollen ab Juli 2026 möglich sein, sind freiwillig und kostenlos. Unternehmen müssen dafür Informationen zu Geschäftsmodell, Produkten und Dienstleistungen, Kundentypen sowie den geplanten regulierten Tätigkeiten einreichen. Die FCA kann zusätzliche rechtliche Stellungnahmen verlangen und Anfragen ablehnen, wenn Informationen fehlen.
Wichtig: PASS ist ausdrücklich keine Zusage für eine erfolgreiche Antragstellung. Eine Obergrenze für die Zahl der Anträge nennt die FCA nicht, und sie kündigt auch kein strikt nach Eingangsreihenfolge arbeitendes Verfahren an. Gleichzeitig erwartet die Behörde, dass sie Anträge, die innerhalb des Fensters gestellt werden, vor Start des Regimes entscheiden kann.
Übergangsregelung: Weiterbetrieb ja, neue Geschäfte nein
Kommt bis zum Start am 25. Oktober 2027 noch keine Entscheidung, kann eine gesetzliche Übergangsregelung greifen, die die Fortsetzung von Kryptoasset-Dienstleistungen bis zur endgültigen Entscheidung erlaubt. Diese Übergangsphase ist jedoch kein voller Marktzugang: Firmen dürfen neue regulierte Kryptoasset-Aktivitäten nur ausüben, soweit es zur Erfüllung bestehender Verträge nötig ist. Neue Verträge mit bestehenden britischen Kunden oder mit neuen britischen Kunden sind in dieser Phase nicht erlaubt.
Unternehmen, die erst nach Ende des Fensters, aber noch vor Beginn des Regimes beantragen, bekommen laut FCA keine beschleunigte Prüfung. Wer gar keinen Antrag stellt oder bis zum Start keinen Antrag eingereicht hat, muss sein britisches Kryptoasset-Geschäft vor Beginn des Regimes abwickeln. Nicht rechtzeitig abgewickeltes Geschäft kann als nicht autorisierte Tätigkeit gelten.
Mit der Autorisierung kommen zudem die Durchsetzungsbefugnisse der FCA: Dazu zählen Geldstrafen, öffentliche Rügen, Tätigkeitsverbote für Personen und Strafverfolgung. Die Behörde kündigt an, bei neuen regulierten Kryptoasset-Tätigkeiten denselben Durchsetzungsansatz anzuwenden wie bei anderen regulierten Firmen. Entscheidend für Anbieter ist damit vor allem eines: Wer im UK-Markt bleiben will, muss bis zum Antragsfenster 2026/2027 so vorbereitet sein, dass eine vollständige, prüffeste Einreichung möglich ist – während sich an anderen Stellen der Markt auch ganz anders bewegt, etwa wenn eine Bitcoin-Rallye zur Hebel-Falle wird.