Klage in New York: Wer will 39.069 ruhende Bitcoin-Wallets?

Klage in New York: Wer will 39.069 ruhende Bitcoin-Wallets?
Klage in New York: Wer will 39.069 ruhende Bitcoin-Wallets? (BitcoinBasis.de | Image GPT - KI generiert)

In New York sorgt eine ungewöhnliche Klage für Aufsehen: Ein Mann, der in den Unterlagen als „Noah Doe“ bezeichnet wird, und zwei Firmen aus Wyoming wollen sich zehntausende seit Jahren inaktive Bitcoin-Adressen rechtlich zusprechen lassen. Von außen betrachtet klingt das wie ein Versuch, „schlafende“ Coins als Fundstücke zu behandeln. In der Bitcoin-Community stößt die Idee auf heftige Kritik, weil Besitz und Zugriff bei Bitcoin nicht so funktionieren wie bei klassischem Eigentum.

Die Klage: 39.069 „dormante“ Bitcoin-Wallets als angeblich aufgegebenes Eigentum

Der Fall liegt beim Supreme Court des Bundesstaats New York (County of New York). Als Antragsteller treten „ABC Company“, „XYZ Company“ und „Noah Doe“ auf. Auf der Gegenseite stehen „John Does 1–39.069“, also unbekannte Wallet-Inhaber oder mögliche Anspruchsberechtigte.

Wichtig: Es handelt sich nicht um einen Gerichtsbeschluss, der den Klägern bereits Bitcoin zuspricht. Eingereicht wurde eine „Summons and Amended Complaint“ mit dem Ziel einer gerichtlichen Feststellung („declaratory relief“). Kurz gesagt wollen die Kläger vom Gericht bestätigt bekommen, dass ihnen die Rechte an diesen Wallets und deren Inhalt zustehen sollen.

Laut Klage habe Doe zwischen Dezember 2024 und April 2025 drei Gruppen „lang inaktiver“ Wallets identifiziert. Die größte Gruppe umfasste demnach knapp 40.000 Adressen. Nach Streichungen (unter anderem wegen Duplikaten) und angeblichen Rückmeldungen von Eigentümern blieben laut Klägern 39.069 Wallets übrig, die sie als verlassenes Eigentum einstufen.

3,79 Millionen BTC im Raum, aber nicht im Klage-Text

Für besonders viel Wirbel sorgt eine Zahl, die vor allem in sozialen Netzwerken zirkuliert: Der Betreiber der Seite TimechainIndex.com schrieb auf X, die in der Klage genannten Adressen hielten zusammen rund 3,79 Millionen BTC. Er behauptete außerdem, darunter seien Adressen, die Satoshi Nakamoto zugeschrieben werden, frühe Miner, Casascius-Coins, verlorene Bestände, Hacker und unbekannte Akteure.

Allerdings ist diese Einordnung nicht Teil des eigentlichen Klage-Textes. Die eingereichten Dokumente listen zwar Adressen auf und erklären die juristische Argumentation, nennen aber weder „Satoshi Nakamoto“ noch „Casascius“ und auch nicht die Summe von 3,79 Millionen BTC. Die spektakuläre Gesamtzahl stammt also von externer Analyse, nicht aus dem Gerichtsdokument selbst.

Der Knackpunkt: „Abandoned property“ trifft auf Bitcoin-Realität

Die Kläger versuchen, inaktive selbstverwahrte Bitcoin-Adressen als „abandoned property“ (aufgegebenes Eigentum) nach New Yorker Fundrecht zu behandeln. Laut Klage habe Doe die Wallet-Listen mehrfach bei der New York City Police Department (NYPD) gemeldet, jeweils auf USB-Sticks. Später seien die Datenträger zurückgegeben worden. Daraus leiten die Kläger ab, sie hätten die üblichen „Lost-and-Found“-Schritte erfüllt, und Eigentumsrechte seien nach New York Personal Property Law § 257 auf Doe übergegangen. Diese Rechte seien anschließend größtenteils an die beiden Firmen übertragen worden.

Kritisch wird es an einem Punkt, den die Klage selbst einräumt: Ohne den passenden Private Key lassen sich Bitcoin aus einer Wallet nicht bewegen. Genau deshalb halten viele Bitcoin-Nutzer den Vergleich mit Bankkonten für schief. Ein Bankkonto kann rechtlich übertragen oder gesperrt werden, selbst wenn der Kontoinhaber keinen Zugriff ausübt. Bei Bitcoin ist die Kontrolle technisch an den Schlüssel gebunden. Wer ihn nicht hat, kommt nicht an die Coins.

Im Hintergrund taucht zudem eine Benachrichtigungskampagne auf, die mit „Salomon Brothers Strategic Advisors“ zusammenhängen soll. In der Klage heißt es, Doe habe die Firma im Februar 2025 als Berater engagiert, unter anderem um potenzielle Eigentümer zu informieren und falsch zugeordnete Wallets auszusortieren. Benachrichtigungen seien teilweise direkt „on-chain“ per OP_RETURN verschickt worden, außerdem habe es eine Hinweis-Webseite gegeben.

Diese Verbindung ist heikel, weil es sich laut Einschätzungen aus der Branche nicht um das historische Wall-Street-Haus handelt, das später in Citigroup aufging, sondern um eine neuere Organisation, die den Namen übernommen hat. Galaxy Research bezeichnete die OP_RETURN-Aktion zudem als „Great Bitcoin Dusting“ und beschrieb eine großflächige Welle von Nachrichten an zehntausende Adressen.

Am Ende prallen hier zwei Welten aufeinander: Juristisch soll Inaktivität als Aufgabe interpretiert werden. Technisch kann eine ruhende Adresse aber viele Gründe haben, etwa verlorene Keys, ein verstorbener Besitzer oder schlicht die Entscheidung, Coins langfristig nicht zu bewegen. Auf der Blockchain sehen all diese Fälle gleich aus. Genau deshalb dürfte der Streit in der Praxis schwerer zu lösen sein, als es die Klage suggeriert.

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