Ein US-Insolvenzgericht hat dem FTX Recovery Trust erlaubt, seine Klage gegen Binance und Ex-Binance-Chef Changpeng Zhao in zentralen Punkten weiterzuverfolgen. Im Kern geht es um mindestens 1,76 Milliarden US-Dollar, die FTX im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf aus dem Jahr 2021 an Binance-nahe Parteien übertragen haben soll.
Gericht lässt zentrale Rückforderungsansprüche zu
Mit einer Entscheidung vom 24. Juli hat die US-Insolvenzrichterin Karen B. Owens die wichtigsten sogenannten Clawback-Ansprüche bestehen lassen. Der FTX Recovery Trust versucht im Insolvenzverfahren, Vermögenswerte für die Gläubiger der kollabierten Börse zurückzuholen.
Konkret darf der Trust seine Ansprüche gegen vier Binance-Gesellschaften sowie gegen Changpeng Zhao weiterverfolgen. Dabei geht es um den Vorwurf, dass es sich bei den Transfers um betrügerische oder unangemessene Vermögensverschiebungen gehandelt habe. Ziel ist es, die übertragenen Vermögenswerte oder deren Wert für die Insolvenzmasse zurückzuerlangen.
Wichtig ist jedoch: Das Gericht hat Binance damit noch nicht verurteilt. Es wurde weder eine Haftung festgestellt noch Geld zugesprochen. Die Entscheidung bedeutet lediglich, dass die Klage in diesen Punkten weiterlaufen darf.
Worum es beim Streit mit Binance geht
Laut Klageschrift geht der Fall auf sieben Vereinbarungen vom 15. Juli 2021 zurück. Damals kaufte FTX angeblich den etwa 20-prozentigen Anteil von Binance an FTX Trading sowie einen 18,4-prozentigen Anteil an West Realm Shires zurück. Diese Anteile wurden laut den Klägern von Zhao, Dinghua Xiao und Samuel Wenjun Lim gehalten.
Als Gegenleistung sollen unter anderem die Token BUSD, BNB und FTT geflossen sein. Der FTX Recovery Trust beziffert den Wert dieser Transfers auf mindestens 1,76 Milliarden US-Dollar. Diese Summe ist allerdings vorerst nur die Behauptung der Klägerseite und keine gerichtliche Bewertung.
Die Richterin ließ die Ansprüche in den Punkten I bis V gegen die Binance-Einheiten und Zhao zu. Gegen Xiao und Lim wurden diese Punkte dagegen abgewiesen.
Nicht erfolgreich war der Trust mit weiteren Vorwürfen rund um den Zusammenbruch von FTX. Das Gericht wies die Punkte zu geschäftsschädigenden Falschaussagen, Betrug, vorsätzlicher Falschdarstellung und ungerechtfertigter Bereicherung ab. Dabei berief sich das Gericht auf den Rechtsgrundsatz in pari delicto, der vereinfacht gesagt verhindert, dass eine Partei aus eigenem Fehlverhalten Vorteile zieht.
Wie es jetzt weitergeht
Das Gericht stellte fest, dass es grundsätzlich zuständig ist und dass der Trust vorläufig ausreichend dargelegt habe, warum auch gegenüber den vier Binance-Gesellschaften und Zhao persönliche Zuständigkeit bestehen könnte. Zudem hielt die Richterin es in diesem frühen Stadium für plausibel, dass es sich um einen inländischen Transfer gehandelt haben könnte.
Mehrere wichtige Fragen bleiben aber offen. So hat das Gericht noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, welches Recht am Ende maßgeblich ist. Auch eine von der Beklagtenseite gewünschte Verweisung in ein Schiedsverfahren lehnte die Richterin zunächst ab. Ebenso griff der Einwand nicht durch, dass die Ansprüche durch den Safe-Harbor-Schutz nach Section 546(e) des US-Insolvenzrechts ausgeschlossen seien.
Für die FTX-Gläubiger ist das Urteil damit ein Etappensieg, aber noch kein Geldsegen. Der Recovery Trust muss seine Vorwürfe nun weiter beweisen, mögliche Verteidigungen von Binance entkräften und am Ende entweder ein Urteil oder einen Vergleich erreichen. Erst wenn daraus tatsächlich Geld oder Vermögenswerte eingezogen werden, würde die Insolvenzmasse von FTX konkret wachsen.