Bitcoin-Steuer im Fokus: Linke fordert härteren Kurs

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Bitcoin-Steuer im Fokus: Linke fordert härteren Kurs (BitcoinBasis.de | Image GPT)

Die Linke will bei der Besteuerung von Bitcoin und Kryptowerten deutlich weiter gehen als der Gesetzentwurf der Grünen. Im Interview erklärt Isabelle Vandre, warum ihre Partei die einjährige Haltefrist für ungerecht hält, weshalb sie Deutschland als Steueroase für Krypto-Großinvestoren sieht und warum Kryptowerte künftig wie Kapitalerträge behandelt werden sollen.

Wie bewertet Die Linke im Bundestag die mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei Bitcoin und Kryptowerten?

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, zahlt auf die Gewinne aktuell keinen Cent Steuern. Das finden wir gegenüber allen Arbeitnehmer:innen, die ihre Einkommen aus harter Arbeit hoch versteuern müssen, massiv ungerecht. Diese Bevorteilung von sehr Vermögenden lässt sich sachlich nicht begründen und ist angesichts des vielbeschworenen Haushaltsdrucks auch nicht vermittelbar.

Unterstützt Ihre Partei den vorliegenden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, lehnt sie ihn ab oder sieht sie Änderungsbedarf?

Der Entwurf beendet richtigerweise den Zustand, dass Deutschland aktuell eine Steueroase für Krypto-Großinvestoren ist. Krypto-Vermögen sind in Deutschland extrem ungleich verteilt und die Haltefrist zu streichen setzt dort an, wo leistungsloses Einkommen entsteht. Das unterstützen wir. Die Nutzung der neuen EU-Transparenzrichtlinie (DAC 8) finden wir ebenfalls richtig. Der Entwurf der Grünen verbleibt jedoch im System des § 23 EStG („private Veräußerungsgeschäfte“), Das führt unseres Erachtens zu Problemen im Vollzug. Denn nach dem grünen Modell würde der individuelle Steuersatz der Bürger:innen greifen. Dadurch entstünde ein gigantischer, bürokratischer Prüfaufwand für die Finanzämter und die Bürger:innen in der Steuererklärung. Deshalb präferieren wir einen anderen Weg.

Isabelle Vancdre Foto via Bastian Bochinski
Isabelle Vancdre Foto via Bastian Bochinski

Sollte eine mögliche Änderung nur für künftig gekaufte Kryptowerte gelten oder auch für bereits bestehende Bestände? Und würde Die Linke bei einer Reform einen Bestandsschutz oder eine Übergangsregelung für Anlegerinnen und Anleger unterstützen, die Bitcoin oder andere Kryptowerte bereits vor einer möglichen Gesetzesänderung gekauft haben?

Wir fordern, dass Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden. Außerdem sollen sie der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, unter Besteuerung des Vermögenszuwachses, unterworfen werden. Wer also versuchen würde, seine Krypto-Millionen durch einen Wohnsitzwechsel ins steuergünstige Ausland zu verlagern und damit dem deutschen Fiskus zu entziehen, scheitert. Denn nach unserem Vorschlag würden im Moment des Wegzugs geschätzte Wertzuwächse versteuert. 

Sollte die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowerten weiterhin über private Veräußerungsgeschäfte mit Haltefrist geregelt werden oder sieht Die Linke einen anderen steuerlichen Ansatz als sinnvoll an?

In unserem Antrag fordern wir, Kryptowerte unter § 20 EstG zu fassen. Durch die Überführung in die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % greift dann das Prinzip der Abzugsbesteuerung an der Quelle. Das heißt, dass zentrale Kryptobörsen, wo die Mehrheit der Deutschen ihre Assets hält, die Steuer automatisch abführen. Das sichert dem Fiskus sofortige Einnahmen und beendet anders als der Entwurf der Grünen das Vollzugsproblem. Langfristig wollen wir die Kapitalertragsteuer erhöhen in Richtung der Einkommensbesteuerung. Denn wir finden, Einkünfte aus Arbeit wie auch aus Kapital sollten gleich besteuert werden. In unserem Antrag fordern wir außerdem die explizite Koppelung an die Wegzugsbesteuerung, wie oben bereits ausgeführt. Für Transfers außerhalb von solchen Börsen, wie bei dezentralen Finanzprodukten oder Self-Hosted Wallets, fordern wir, nach einer Evaluierung eine Steuerfiktion, wie beim Holländischen Box-3-Modell.

Gilt die steuerpolitische Bewertung Ihrer Partei gleichermaßen für Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und andere Token oder sehen Sie Unterschiede zwischen verschiedenen Kryptowerten?

Die Linke fordert die gerechte Besteuerung aller Kryptowerte und dass die Abschaffung der Haltefrist für alle Kryptowerte gleichermaßen gilt.

Befürworter einer Abschaffung argumentieren mit Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung von Kapitalerträgen. Kritiker befürchten dagegen, dass auch private Sparerinnen und Sparer getroffen werden, die langfristig Bitcoin halten. Wie bewertet Die Linke diesen Zielkonflikt?

Studien zeigen, dass die reichsten Teile der Bevölkerung den Großteil der Kryptowerte und damit auch den größten Anteil der steuerfreien Gewinne besitzen. Menschen mit geringem Einkommen haben dagegen kaum Vermögenswerte. Die Haltefrist verschärft daher die bestehende Ungleichheit. Außerdem sind Kryptowerte hoch volatil, also ein sehr unsicheres Anlageprodukt. Wir können sie daher nicht zum langfristigen Sparen oder als Altersvorsorge für Menschen mit geringeren Einkommen empfehlen. In Bezug auf eine gerechte Altersvorsorge fordern wir stattdessen eine armutsfeste, sichere, gesetzliche Rente, in die alle einzahlen. Geringverdienende aufzufordern, ihr weniges verfügbares Geld in unsichere Anlageobjekte zu investieren, lehnen wir ab. Der Kryptomarkt ist allerdings nicht nur ungerecht und riskant für Anleger:innen mit geringem Einkommen, sondern auch höchst intransparent. Davon profitieren Geldwäsche-Netzwerke, die damit unter anderem auch sanktionierten russischen Oligarchen helfen die Sanktionen zu umgehen. Die Financial Times hat dazu einen spannenden Artikel veröffentlicht.

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