Krypto-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei? Genau diese Regel will Max Lucks von den Grünen kippen. Im Interview erklärt er, warum er die aktuelle Haltefrist für eine Gerechtigkeitslücke hält, weshalb Deutschland aus seiner Sicht zum Steuerparadies für Krypto-Spekulationen geworden ist und warum Anleger trotzdem keine rückwirkenden Änderungen fürchten sollen. Dabei geht es nicht nur um Bitcoin und Steuern, sondern auch um die Frage, wie fair unser Steuersystem mit Arbeit, Kapital und Spekulation umgeht.
1. Sie haben in Ihrer Rede von einer „himmelschreienden Ungerechtigkeit“ gesprochen, wenn Krypto-Gewinne nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei bleiben. Was ist für Sie persönlich der entscheidende Punkt: die Höhe möglicher Gewinne, die Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitseinkommen oder die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kapitalanlagen?
Die Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitseinkommen. Bei aller Offenheit für technologische Innovation gilt: In einer funktionierenden Demokratie wie Deutschland entsteht gesellschaftlicher Wohlstand vor allem durch Arbeit, ehrliches Unternehmertum und produktive Investitionen. Der volkswirtschaftliche Nutzen von Kryptoanlagen für die Bevölkerung ist demgegenüber bislang begrenzt. In der Praxis wird sie überwiegend für kurz- und langfristige Spekulation genutzt. Dass Gewinne aus solchen Anlagen nach 366 Tagen steuerfrei bleiben können, während Arbeitseinkommen, also Einkommen, die unsere Gesellschaft und unseren Sozialstaat tragen, selbstverständlich besteuert werden, halten wir für eine erhebliche Gerechtigkeitslücke. Aus unserer Sicht ist diese Ungleichbehandlung weder steuerpolitisch noch gesellschaftlich überzeugend, deshalb sehen wir als Gesetzgeber Handlungsbedarf.
2. Im Entwurf wird ein zusätzliches Steueraufkommen von mindestens rund 5 Milliarden Euro genannt. Auf welcher Datengrundlage beruht diese Schätzung?
Experten der renommierten Frankfurt School of Finance & Management, die wahrlich nicht im Verdacht steht, eine Vorfeldorganisation der Grünen zu sein, kalkulieren auf Basis von Daten aus dem Jahr 2024 für den Fall des Wegfalls der Haltefrist mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 11,4 Milliarden Euro. Wir haben uns bewusst für einen vorsichtigeren Ansatz entschieden und rechnen konservativ mit etwa der Hälfte dieses Potenzials. Dabei berücksichtigen wir realistische Annahmen zu mittelfristigen Gewinnen, tatsächlichen Compliance-Quoten und zu erwartenden Verhaltensanpassungen der Marktteilnehmer.
3. Der Antrag argumentiert, Deutschland gelte in Europa als „Steuerparadies“ für Spekulationen mit Kryptowerten. Welche europäischen Regelungen halten Sie in diesem Zusammenhang für vorbildlich?
Fast jeder europäische Gesetzgeber hat mittlerweile eine konsistentere steuerliche Behandlung von Kryptowerten als Deutschland. Länder wie Dänemark oder Spanien zeigen, dass eine Besteuerung von Kryptogewinnen mit dem regulären Einkommensteuersystem praktikabel ist. Deutschland nimmt mit der Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer heute eher eine Ausnahme- als eine Vorreiterrolle ein und schafft damit eine Gerechtigkeitslücke, die weder steuerpolitisch noch ökonomisch überzeugend ist.
4. Warum sollen Kryptowerte steuerlich anders behandelt werden als physisches Gold, Kunstwerke, Antiquitäten oder andere private Wirtschaftsgüter, bei denen nach Ablauf der Haltefrist weiterhin Steuerfreiheit bestehen kann?
Weil Kryptowerte strukturell etwas anderes sind als die von Ihnen genannten Beispiele. Die alte Goldmünze im Keller, das Bild vom Flohmarkt oder der gebrauchte Schrank sind typischerweise keine hochliquiden Spekulationsobjekte, sondern Gegenstände des privaten Gebrauchs oder der privaten Vermögenshaltung. Für solche Wirtschaftsgüter ist die Haltefrist sinnvoll, auch, weil ihre vollständige steuerliche Erfassung erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre bedeuten würde.
Kryptowerte dagegen werden heute überwiegend als Anlage- und Spekulationsobjekte gehandelt: mit hoher Volatilität, hoher Handelbarkeit und teils erheblichen Wertsteigerungen. Deshalb ist ihre steuerliche Behandlung nicht mit Gold, Kunstwerken, Oldtimern oder anderen privaten Wirtschaftsgütern vergleichbar.
Etwas zugespitzt formuliert: Was im Keller verstaubt, darf steuerfrei verstauben. Aber die Haltefrist war nie dafür gedacht, hochspekulative Anlageprodukte steuerlich zu privilegieren. Entscheidend ist nicht das Symbol, sondern die wirtschaftliche Funktion und die ist bei Kryptowerten heute in erster Linie die eines handelbaren Anlageobjekts. Wer damit erhebliche Gewinne erzielt, sollte steuerlich nicht bessergestellt sein als Menschen mit Arbeitseinkommen oder anderen Kapitalerträgen.
5. An welchem Merkmal machen Sie persönlich fest, ab wann ein Wirtschaftsgut steuerlich wie ein privates Veräußerungsgeschäft behandelt werden sollte und ab wann eine Besteuerung unabhängig von der Haltedauer gerechtfertigt ist?
Ich mache das nicht an meiner persönlichen Stimmung fest, sondern an der steuerlichen Systematik. Die Haltefrist des § 23 EStG war nie dafür gedacht, hochvolatile und hochspekulative Anlageformen dauerhaft steuerlich zu privilegieren. Was 2013 mit Blick auf die damalige Bedeutung von Kryptowerten noch nachvollziehbar gewesen sein mag, überzeugt heute nicht mehr: Der Markt hat sich verändert, Kryptowerte werden überwiegend als Anlageobjekte gehandelt und ihr praktischer Nutzen als Zahlungs- oder Reserveinstrument bleibt begrenzt. Deshalb ist die bestehende Sonderbehandlung aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.
6. Wäre aus Ihrer Sicht eine pauschale Kapitalertragsteuer auf Krypto-Gewinne eine denkbare Alternative zum persönlichen Einkommensteuersatz, oder lehnen Sie dieses Modell grundsätzlich ab?
Ja, aber leider arbeiten einige Kryptoanbieter bis heute nicht regelkonform. Würden wir eine Quellensteuer nach dem Vorbild anderer Kapitalerträge einführen, bestünde sogar die Gefahr, zusätzliche Anreize zu schaffen, auf weniger regulierte oder ausländische Anbieter auszuweichen. Das wäre weder klug noch fair gegenüber denjenigen, die ihre Steuerpflicht bereits heute korrekt erfüllen.
Deshalb halten wir derzeit eine Regelung über die Einkommensteuererklärung für den sachgerechteren Weg. Die deutlich verbesserte Datengrundlage durch DAC 8, insbesondere die Meldepflichten für Kryptodienstleister, macht diese Besteuerung inzwischen auch administrativ realistisch.
Hinzu kommt: Der Bundesfinanzhof ordnet Gewinne aus Kryptowerten in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich den Sonstigen Einkünften bzw. privaten Veräußerungsgeschäften zu. Unser Gesetzentwurf folgt genau dieser Systematik, wir ändern nicht die Einordnung, sondern beenden lediglich die steuerfreie Ausnahme nach einem Jahr Haltedauer.
7. Kritiker befürchten, dass eine strengere Besteuerung vor allem diejenigen trifft, die ihre Transaktionen sauber dokumentieren, während schwer nachvollziehbare Fälle weiterhin kaum erfasst werden. Wie begegnen Sie diesem Einwand?
Unsere Regelung nimmt genau darauf Rücksicht. Wer seine Gewinne ordentlich versteuert, macht auch künftig alles richtig. Wer dagegen darauf setzt, Gewinne nicht anzugeben, mag sich kurzfristig im Vorteil sehen, trägt aber ein erhebliches Risiko, denn Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung und kann insbesondere bei größeren Volumina schnell erhebliche Konsequenzen haben.
Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen verändert: Durch die nationale Umsetzung von DAC 8 Ende letzten Jahres hat sich die Informationslage über Kryptohandel und Kryptobörsen deutlich verbessert. Transaktionsdaten und Steuerinformationen werden künftig systematischer verfügbar sein und die Durchsetzung bestehender Steuerpflichten erheblich erleichtern. Deshalb ist heute auch administrativ möglich, was vor einigen Jahren noch deutlich schwieriger gewesen wäre.
8. Im Antrag wird auf „systemische Risiken“ von Kryptowerten verwiesen. Welche konkreten Risiken meinen Sie damit, und inwiefern rechtfertigen diese eine steuerliche Sonderregel?
Kryptowerten liegt, anders als etwa Unternehmensanteilen oder produktiven Investitionen, in der Regel kein unmittelbarer volkswirtschaftlicher Ertrag zugrunde. Das trägt mit dazu bei, dass sie häufig besonders volatil sind und überwiegend als Anlage- und Spekulationsobjekte genutzt werden. Menschen sollen selbstverständlich weiterhin in Kryptowerte investieren und spekulieren können, aber aus unserer Sicht nicht mit steuerlichen Sonderprivilegien. Denn die Sonderregel ist nicht die Besteuerung, sondern die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer. Wer mit Anlageobjekten erhebliche Gewinne erzielt, sollte grundsätzlich nach denselben Regeln besteuert werden wie andere Kapitalerträge und Einkommen.
9. Halten Sie es für möglich, dass eine Abschaffung der Haltefrist private Anlegerinnen und Anleger eher zu kurzfristigerem Verhalten motiviert, weil der steuerliche Vorteil langfristigen Haltens entfällt?
Das könnte in der Tat eine Folge sein, wobei ich auch sagen würde: Ein Jahr ist steuerpolitisch kaum als „langfristig“ zu bezeichnen. Ich wünsche grundsätzlich allen Menschen in unserem Land, die etwas erarbeiten, ansparen und anlegen, dass daraus ein Zugewinn entsteht. Mich persönlich würde kurzfristiger Kryptohandel verrückt machen, ich widme mein Leben meiner Arbeit von morgens bis abends und hätte weder die Zeit noch die Nerven dafür. Aber wer diesen Weg gehen möchte, dem wünsche ich, bei aller Skepsis gegenüber dem Anlageprodukt, ganz unironisch und aufrichtig viel Erfolg.
Und mir ist wichtig, das klar zu sagen: Niemandem soll rückwirkend etwas weggenommen werden. Deshalb bezieht sich unser Entwurf ausschließlich auf Kryptowerte, die ab dem 01.01.2026 erworben wurden. Wer seit Jahren beispielsweise mit Bitcoin spart oder bereits investiert ist, fällt nicht unter die neue Regelung.
10. Wie sehen Sie aktuell die politischen Erfolgsaussichten für Ihren Entwurf?
Ich halte die politischen Erfolgsaussichten für hoch. Wir erleben häufig, dass Oppositionsinitiativen zunächst abgelehnt werden, einzelne Inhalte aber später in Regierungsentwürfen wieder auftauchen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich ein späterer Entwurf der Koalition an Elementen unseres Vorschlags orientieren und dann auch eine Mehrheit finden wird. Unser Gesetzentwurf wird als Oppositionsinitiative vermutlich nicht unmittelbar beschlossen, aber er setzt die Debatte, liefert einen konkreten Lösungsvorschlag und bringt den politischen Prozess ins Rollen.
11. Möchten Sie unseren Leserinnen und Lesern noch etwas mitgeben?
Ich freue mich über jedes Gespräch und besonders darüber, von Ihren Leserinnen und Lesern zu hören. Vielen Dank für die interessanten Fragen!
Vielen Dank für das Interview!
Bildnachweis: Max Lucks, Credit Dominik Butzmann