Klage auf 3,8 Mio. Bitcoin: Plötzlich werden alte Wallets aktiv

Zwei anonyme LLCs aus Wyoming wollen per Klage 39.069 inaktive Bitcoin-Adressen als „verlorenes Eigentum“ beanspruchen. Seit Einreichung der Klage wurden bereits 34.335 BTC transferiert.
Klage auf 3,8 Mio. Bitcoin: Plötzlich werden alte Wallets aktiv
Klage auf 3,8 Mio. Bitcoin: Plötzlich werden alte Wallets aktiv (Foto KI generiert)
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Zwei anonyme LLCs aus Wyoming haben in New York Klage eingereicht, um 39.069 inaktive Bitcoin-Adressen als verlorenes Eigentum zu beanspruchen. Die Kläger treten unter dem Pseudonym „Noah Doe“ auf und zielen auf eine gerichtliche Feststellung des Eigentums an insgesamt 3,799 Millionen Bitcoin. Auffällig: Seit Einreichung der Klage haben 52 der betroffenen Adressen rund 34.335 BTC bewegt – der im Verfahren genannte Marktwert liegt bei etwa 2,48 Milliarden US-Dollar.

Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt. Am 4. Juni ließ New York Supreme Court Justice Kathy King eine Anhörung für Ian Cohen zu und stoppte den Fall vorerst. Am 18. Juni beantragte David Lin, der Anwalt der Kläger, die Aussetzung aufzuheben oder zumindest einzuschränken. Am 19. Juni legte Cohen eine Erwiderung vor.

Wie die Kläger 3,799 Millionen Bitcoin beanspruchen

Im Kern argumentieren die beiden LLCs, dass die betroffenen, seit langer Zeit ruhenden Adressen als „verlorenes Eigentum“ behandelt werden könnten. Trotz der gigantischen BTC-Summe setzen die Kläger den Streitwert nach Angaben im Text mit lediglich 10 US-Dollar an – ein Detail, das in der Debatte um Zuständigkeit und Verfahrensfragen zusätzlich auffällt.

Gegenstand der Klage sind Adressen, die als inaktiv gelten. Dass auf der Blockchain seit der Klageeinreichung dennoch erhebliche Bewegungen zu sehen sind, ist für den Fall politisch und wirtschaftlich brisant: Es stellt zumindest die Erzählung von „verlorenen“ Coins infrage, ohne allerdings zu beweisen, wer genau hinter den Transfers steht.

Warum die Transfers jetzt die „verloren“-These unter Druck setzen

Seit Einreichung der Klage haben 52 der betroffenen Adressen zusammen rund 34.335 BTC transferiert. Zusätzlich hat Galaxy Digital festgestellt, dass 29 dieser Adressen seit Zustellung im Rahmen der Klage 12.302 BTC bewegt haben. Sicher ist nur, dass sich ein Teil der angeblich ruhenden Bestände als aktiv erwiesen hat.

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Der Streit um Zuständigkeit und die Rolle privater Schlüssel

Ian Cohen hält dagegen, dass New Yorks Gesetze zu verlorenem Eigentum nicht auf selbstverwahrte Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte passen. Er argumentiert, der Staat New York habe keine Zuständigkeit über kryptografische Schlüssel. Im Blockchain-Kontext begründe der Besitz eines privaten Schlüssels das rechtliche Eigentum. Eine ruhende Adresse sei daher kein aufgegebenes Eigentum, sondern eher ein digitales Sparen.

David Lin widerspricht prozessual: Ein amicus curiae ohne Parteistellung sollte nach seiner Auffassung kein Verfahren zum Stillstand bringen können. Zudem sollte aus seiner Sicht die gesetzliche Frist für die Beklagten weiterlaufen dürfen – genau darum zielt sein Antrag vom 18. Juni, die Aussetzung aufzuheben oder einzuschränken. Cohen reagierte darauf am 19. Juni.

Der Analyst Alex Thorn warnt vor den möglichen Folgen eines Versäumnisurteils gegen die Beklagten: Das könnte laut seiner Prognose eine rechtliche Grundlage schaffen, um Eigentum an 3,799 Millionen BTC zu beanspruchen – darunter mutmaßlich auch Coins, die Satoshi Nakamoto zugeordnet werden. Thorn erwartet in diesem Szenario jahrelange Folgeprozesse und Eigentumskonflikte, hohe Anwaltskosten und Belastungsrisiken für den Kryptomarkt.

Entscheidend ist nun, ob das New Yorker Gericht die Aussetzung aufrechterhält oder das Verfahren wieder in Gang setzt – und entscheidet damit darüber, ob die Klage überhaupt eine Bühne bekommt, auf der geklärt wird, ob „verloren“ bei selbstverwahrten Bitcoin juristisch greifen kann.

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