Der geplante Spot-ETF auf Dogecoin ist unter dem Ticker TDOG nun auf der DTCC-Plattform sichtbar. Damit beginnt die technische Vorbereitung für einen möglichen Handelsstart, doch die endgültige Entscheidung liegt weiterhin bei der US-Börsenaufsicht SEC.
TDOG erscheint auf der DTCC-Liste
Der Schweizer Vermögensverwalter 21Shares hat einen wichtigen Zwischenschritt für seinen geplanten Dogecoin-ETF erreicht. Der Fonds mit dem Ticker TDOG ist auf der Plattform der Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) aufgetaucht, die als zentrale Abwicklungsstelle für US-Wertpapiermärkte dient.
Die DTCC listet sowohl aktive Fonds als auch Produkte in der Vorstartphase. Mit der Aufnahme in die Rubrik „Active and Pre-Launch“ können Broker-Dealer nun beginnen, den Ticker einzurichten, Clearing-Prozesse zu testen und technische Checks für den späteren Handel durchzuführen.
Dieser Schritt spiegelt den Ablauf wider, den zuvor auch die Spot-Bitcoin- und Spot-Ethereum-ETFs durchliefen: Sie erschienen auf der DTCC-Liste, bevor die SEC ihre endgültige Genehmigung erteilte. Wichtig bleibt aber: Die Sichtbarkeit auf der DTCC ist kein regulatorisches Okay – sondern lediglich Teil der Vorbereitungsphase.
Institutionelles Interesse wächst
Dass Dogecoin nun in diesem Stadium ankommt, zeigt den steigenden institutionellen Fokus auf den einstigen Meme-Coin. Neben 21Shares hat auch Grayscale im August einen Antrag für einen Spot-Dogecoin-ETF gestellt, unmittelbar nachdem die SEC eine Entscheidung zu 21Shares vertagte.
Parallel brachte Rex-Osprey in der vergangenen Woche einen hybriden Dogecoin-ETF auf den Markt. Das Produkt kombinierte Spot- und Futures-Elemente und erzielte am ersten Handelstag ein Handelsvolumen, das deutlich über den Erwartungen lag – ein weiteres Signal für das Interesse institutioneller Anleger.
Ein DTCC-Listing bestätigt, dass die technische Nachfrage und Marktstruktur für ein Produkt vorhanden sind. Ob daraus aber ein tatsächlich handelbarer ETF wird, hängt allein vom regulatorischen Prozess ab.
SEC als entscheidende Instanz
So wichtig der Schritt zur DTCC ist – die US Securities and Exchange Commission (SEC) bleibt die entscheidende Hürde. Ohne deren Zustimmung darf der TDOG-ETF nicht gehandelt werden.
Die SEC prüft aktuell den Antrag von 21Shares und hat den Zeitplan bereits einmal verlängert, um die Einhaltung der Nasdaq-Regularien zu überprüfen. Üblich sind dabei öffentliche Kommentierungsphasen, Rückmeldungen der Behörde und detaillierte Compliance-Checks. Wie lange dieser Prozess dauert, ist schwer vorhersehbar – bei Spot-Bitcoin-ETFs dauerte er mehrere Monate.
Solange keine Genehmigung vorliegt, bleibt der ETF rechtlich unverändert im Status „under review“.
Mögliche Auswirkungen bei Genehmigung
Sollte die SEC den Fonds genehmigen, würde TDOG an US-Börsen notiert und Anleger könnten direkt in Dogecoin investieren, ohne die Kryptowährung selbst halten zu müssen. Das wäre ein bedeutender Schritt für die Legitimation von DOGE als Anlageklasse.
Ein zugelassener ETF könnte zudem für neue Kapitalströme sorgen, da institutionelle Anleger wie Fonds, Banken oder Vermögensverwalter in regulierte Vehikel investieren dürfen, die den strikten US-Regularien entsprechen. Damit würde Dogecoin stärker in den Mainstream der Krypto-Investments rücken – ähnlich wie es bei Bitcoin nach der Zulassung von Spot-ETFs der Fall war.
Mit der Aufnahme in die DTCC-Liste hat der 21Shares Dogecoin-ETF einen wichtigen technischen Meilenstein genommen. Doch der Schritt ist kein Freifahrtschein: Erst wenn die SEC ihr endgültiges Ja gibt, kann TDOG tatsächlich an den US-Börsen starten.
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