SEC prüft 24X-Regel: Handel mit tokenisierten Aktien über DTC

SEC prüft 24X-Regel: Handel mit tokenisierten Aktien über DTC
SEC prüft 24X-Regel: Handel mit tokenisierten Aktien über DTC (BitcoinBasis.de | Image GPT)

Die 24X National Exchange hat bei der US-Börsenaufsicht SEC eine Regeländerung eingereicht, die den Handel bestimmter Wertpapiere in tokenisierter Form ermöglichen soll. Der Antrag (SR-24X-2026-20) ging am 11. Juni 2026 bei der SEC ein, die dazu am 16. Juni eine Mitteilung veröffentlichte.

Am 22. Juni 2026 wurde die Einreichung im Federal Register bekannt gemacht. Kern des Vorschlags: Berechtigte 24X-Mitglieder sollen während eines Piloten der Depository Trust Company (DTC) tokenisierte Versionen zulässiger Aktien und börsengehandelter Produkte handeln können, ohne den Rahmen des nationalen Marktsystems zu verlassen.

Tokenisiert, aber dieselbe Aktie: CUSIP und Rechte bleiben identisch

Aus Sicht der geplanten Marktstruktur handelt es sich nicht um ein eigenständiges „Krypto-Produkt“, sondern um eine andere Darstellungs- und Abwicklungsform derselben Sicherheit. Tokenisierte und traditionelle Versionen sollen auf demselben 24X-Orderbuch gehandelt werden und die gleiche Ausführungspriorität erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass tokenisierte Anteile dieselbe CUSIP, dasselbe Handelssymbol sowie dieselben Rechte und Privilegien wie die traditionelle Aktie aufweisen. Erfüllt ein tokenisiertes Instrument diese Kriterien nicht, würde es laut Einreichung als separates Produkt behandelt.

So läuft die Abwicklung: Präferenz beim Order-Eingang, Umsetzung nur bei DTC-Freigabe

Der Vorschlag sieht vor, dass berechtigte Teilnehmer beim Order-Eingang eine Kennzeichnung auswählen, wenn sie eine tokenisierte Abwicklung wünschen. Diese Angaben können DTC-relevante Informationen wie die verwendete Blockchain und eine Wallet-Adresse enthalten.

24X würde die Anweisung an DTC weiterleiten. DTC setzt diese Präferenz jedoch nur um, wenn sie mit den eigenen Regeln, Richtlinien und Verfahren sowie den Bedingungen eines SEC-Staff-No-Action-Letters vereinbar ist. Sind Mitglied, Wertpapier, Blockchain oder Wallet nicht geeignet, bleibt der Auftrag in der traditionellen Abwicklungsform.

DTC-Pilot als Dreh- und Angelpunkt: Tokenisierung innerhalb der Wall-Street-Infrastruktur

Die 24X-Regeländerung baut auf einem Tokenisierungs-Piloten der DTCC Tokenization Services auf, der auf einem No-Action-Letter des SEC-Staff vom 11. Dezember 2025 beruht. In diesem Pilot können DTC-Teilnehmer Berechtigungen an bei DTC gehaltenen Wertpapieren auf einer Distributed Ledger erfassen, statt ausschließlich im zentralen DTC-Ledger.

Teilnehmer dürfen dafür genehmigte Blockchain-Adressen als registrierte Wallets hinterlegen. Weist ein Teilnehmer DTC an, eine berechtigte Position zu tokenisieren, wird sein Konto belastet, einem Digital Omnibus Account gutgeschrieben und ein Token für die registrierte Wallet geprägt.

Wichtig für die Eigentums- und Rechtsstruktur: Cede & Co. bleibt als Nominee der eingetragene Eigentümer der zugrunde liegenden Wertpapiere. DTC überwacht Token-Bewegungen über „LedgerScan“, ein Off-Chain-System, das Wallet-Aktivität erfasst und als offizielles Buch- und Aufzeichnungssystem für tokenisierte Berechtigungen dient.

Zu den im Pilot genannten berechtigten Wertpapieren zählen unter anderem Russell-1000-Titel, US-Staatsanleihen und ETFs auf große Indizes. Gleichzeitig weist der Pilot Grenzen auf: Tokenisierte Berechtigungen erhalten für DTC-Risikokontrollen keinen Sicherheiten- oder Abwicklungswert, und DTC muss vierteljährlich an SEC-Mitarbeiter berichten. Die Staff-Position läuft drei Jahre nach Start aus, sofern der Rahmen unverändert bleibt.

24X beschreibt Tokenisierung in der Einreichung als Verbesserung des bestehenden nationalen Marktsystems, nicht als Umgehung. Praktisch bedeutet das: Der Zugang zur Token-Abwicklung bleibt kontrolliert und an Mitgliedsberechtigung, Wertpapierzulassung, Wallet-Registrierung sowie Blockchain-Kompatibilität gebunden.

Entscheidend wird damit, ob DTC-kompatible Tokenisierung in der Praxis Vorteile wie effizientere Abläufe liefert, ohne dass Aktionärsrechte oder die Fungibilität zur klassischen Aktie infrage stehen – gerade vor dem Hintergrund eines breiteren Marktumfelds, in dem Bitcoin ein neues Allzeithoch erreicht.

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