Neue US-KYC-Regel für Stablecoins zieht klare Grenze

US-Behörden schlagen neue KYC-Pflichten für erlaubte Payment-Stablecoin-Emittenten vor. Entscheidend ist die Kontodefinition: Identifizierung nur bei direkter Beziehung zum Emittenten.
Neue US-KYC-Regel für Stablecoins zieht klare Grenze
Neue US-KYC-Regel für Stablecoins zieht klare Grenze (Foto KI generiert)
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US-Behörden haben einen neuen Rahmen für Identitätsprüfungen bei erlaubten Payment-Stablecoin-Emittenten vorgelegt. Der Entwurf, an dem FinCEN, die Federal Reserve, OCC, FDIC und NCUA beteiligt sind, wurde am 22. Juni im Federal Register veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 21. August eingereicht werden. Im Kern geht es um ein schriftliches Customer Identification Program (CIP) als Teil der Geldwäschebekämpfung – allerdings mit einer klaren Abgrenzung: Die Pflicht knüpft an eine direkte Kundenbeziehung zum Emittenten an, nicht an jede Transaktion im Sekundärmarkt.

Identitätsprüfung dort, wo der Emittent eine Kontobeziehung hat

Der Vorschlag folgt der Vorgabe des GENIUS Act, wonach erlaubte Payment-Stablecoin-Emittenten als Finanzinstitute im Sinne des Bank Secrecy Act behandelt werden sollen. Emittenten müssten demnach ein schriftliches CIP vorhalten, das zur Größe und zum Geschäftsmodell passt und risikobasierte Verfahren zur Identitätsprüfung festlegt.

Für natürliche Personen nennt der Entwurf als typische Daten den rechtlichen Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und eine Identifikationsnummer. Für juristische Personen sind vergleichbare Identifikationsdaten und Verifizierungsprozesse vorgesehen.

Entscheidend ist dabei die Definition von „Konto“. Sie bezieht sich auf eine formale Beziehung zum Emittenten, um Finanzdienstleistungen oder -produkte zu erhalten. Explizit genannt werden etwa Minting, Redemption, Verwahrung oder andere direkt vom Emittenten angebotene Dienste.

99 Prozent Sekundärmarkt: Die Regel wird zur Strukturfrage

Die Behörden begründen die Abgrenzung auch mit der Marktrealität: Rund 99 Prozent der Stablecoin-Transaktionen fänden im Sekundärmarkt statt, nahezu alle Nutzer seien Sekundärmarkt-Nutzer. Unter Sekundärmarktaktivität fassen sie sowohl On-Chain-Blockchain-Transaktionen als auch Off-Chain-Aktivität zusammen, etwa Orderbuch- oder Ledger-Transaktionen bei Drittbörsen. Zugleich halten sie fest, dass der Großteil des Retail-Handels Off-Chain stattfindet.

Damit berührt der Entwurf mehr als eine reine Compliance-Frage. Er zementiert eine zweistufige Struktur: eine regulierte Primärebene, auf der der Zugang über Emittentenbeziehungen, Minting und Redemption läuft, und eine Transfer-Ebene, auf der Stablecoins über Börsen, Wallets, Ledger und Smart Contracts zirkulieren.

DeFi, Börsen und Wallets bleiben vorerst außerhalb des direkten CIP

Nach dem Wortlaut des Entwurfs sind Emittenten nicht dafür verantwortlich, jeden Sekundärmarkt-Nutzer zu identifizieren. Aktivitäten ohne formale Beziehung zum Emittenten fallen nicht unter den Kontobegriff. Genannt werden unter anderem Börsengeschäfte, Wallet-Transfers, DeFi-Swaps und Smart-Contract-Interaktionen, sofern keine direkte Beziehung zum Emittenten besteht.

Die Behörden diskutieren zwar mögliche Vorteile, Kundendaten über direkte Emittentenbeziehungen hinaus zu erheben. Gleichzeitig verweisen sie auf praktische Grenzen: Sobald Stablecoins die direkte Interaktion mit dem Emittenten verlassen, hätten Emittenten nur begrenzte Möglichkeiten, Informationen zu sammeln.

Damit ist die zentrale offene Frage weniger, ob KYC kommt, sondern wo es ansetzt. Bleibt die endgültige Regel bei der Emittenten-Grenze, entsteht eine bankähnliche Primärebene und eine weiterhin umstrittene Transfer-Ebene. Gehen Regulierer später weiter, würde der Streit um Zuständigkeiten beginnen: Welche Plattformen, Schnittstellen oder Dienstleister müssten dann Tokenbewegungen nach der Emission identifizieren oder überwachen?

Bis zum 21. August läuft die Kommentierungsfrist. Entscheidend wird, ob die Behörden die Gatekeeper-Logik beibehalten oder in späteren Schritten eine Brücke in den Sekundärmarkt schlagen.

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