MiCA sorgt für Verwirrung: Welche Krypto-Anbieter weiter handeln dürfen

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MiCA sorgt für Verwirrung: Welche Krypto-Anbieter weiter handeln dürfen (BitcoinBasis.de | Image GPT - KI generiert)

Am 1. Juli 2026 endet in der Europäischen Union die Übergangsfrist der MiCA-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Krypto-Dienstleister ihre Services für EU-Kunden grundsätzlich nur noch anbieten, wenn sie über eine gültige Zulassung als Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP, verfügen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat Anbieter und Anleger bereits darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Frist nicht jeder bisher aktive Krypto-Dienstleister weiterhin autorisiert sein wird.

Regulierte Anbieter:

Anbieter MiCA-regulierte Einheit Land Zugelassene Bereiche Anbieter
eToro eToro (Europe) Ltd Zypern Verwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Orderausführung, Orderübermittlung, Beratung, Transferdienste Zum Anbieter »
Finst Finst B.V. Niederlande Verwahrung, Orderausführung, Orderübermittlung, Transferdienste Zum Anbieter »
Bitpanda Bitpanda GmbH / weitere Bitpanda-Einheiten Österreich / Malta / Deutschland Verwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderübermittlung, Transferdienste Zum Anbieter »
Bitvavo Bitvavo B.V. Niederlande Verwahrung, Handelsplattform, Transferdienste Zum Anbieter »
Coinbase Coinbase Luxembourg S.A. Luxemburg Verwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderübermittlung, Transferdienste Zum Anbieter »
Trade Republic Trade Republic Bank GmbH Deutschland Verwahrung, Orderausführung, Orderübermittlung, Transferdienste Zum Anbieter »

Für Verwirrung sorgt dabei eine Zahl: Laut aktuellen Registerdaten sind zwar 183 Krypto-Dienstleister unter MiCA autorisiert, doch nur 14 davon besitzen eine Zulassung zum Betrieb einer Trading Platform. Diese Zahl bedeutet jedoch nicht, dass ab Juli nur noch 14 Anbieter überhaupt den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen ermöglichen dürfen. Entscheidend ist, welche konkrete Dienstleistung ein Anbieter unter MiCA erbringen darf.

Mica Casp Lizenz
MiCA ab 01 Juli 2026 und was das bedeutet

CASP ist nicht gleich Krypto-Börse

MiCA unterscheidet zwischen mehreren Arten von Krypto-Dienstleistungen. Eine CASP-Zulassung kann etwa die Verwahrung von Kryptowerten, Transferdienste, die Ausführung von Orders, den Tausch von Kryptowerten gegen Fiatgeld oder den Betrieb einer Handelsplattform umfassen. Ein Unternehmen muss also nicht automatisch für alle Dienste zugelassen sein.

Der Begriff Trading Platform meint unter MiCA einen echten Handelsplatz. Dort treffen Kauf- und Verkaufsaufträge verschiedener Marktteilnehmer zusammen. Die Plattform organisiert den Markt, stellt Regeln auf und betreibt in der Regel ein Orderbuch oder ein vergleichbares Handelssystem. Das ist regulatorisch anspruchsvoller als ein einfacher Kauf- oder Verkaufsservice über eine App.

Ein Broker, eine Bank oder eine Krypto-App kann Kunden dagegen ermöglichen, Bitcoin oder andere Kryptowährungen zu kaufen, ohne selbst eine vollwertige Handelsplattform zu betreiben. In diesem Fall kann der Anbieter etwa Orders ausführen, weiterleiten oder Kryptowährungen gegen Euro tauschen. Dafür braucht er ebenfalls eine passende MiCA-Zulassung – aber nicht zwingend die spezifische Zulassung als Trading Platform.

Warum die Zahl 14 trotzdem wichtig ist

Die Zahl der 14 zugelassenen Handelsplattformen ist dennoch relevant. Sie zeigt, dass nur ein kleiner Teil der autorisierten CASPs tatsächlich einen regulierten Krypto-Handelsplatz in der EU betreiben darf. Bekannte Anbieter wie Coinbase, Kraken, OKX, Crypto.com, Bitstamp, Bitpanda, Bitvavo oder Revolut werden in diesem Zusammenhang häufig genannt, weil sie zu den Plattformen gehören, die für umfangreichere Handelsdienste positioniert sind.

Für Nutzer ist aber wichtig: Entscheidend ist nicht der Markenname allein, sondern die zugelassene juristische Einheit und der konkrete Dienst. Eine Unternehmensgruppe kann mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern haben. Nur die im ESMA-Register geführte Einheit ist für die dort genannten Dienste zugelassen.

Was ab Juli für Anbieter gilt

Nach Ende der Übergangsfrist dürfen Anbieter ohne MiCA-Zulassung ihre Krypto-Dienstleistungen für EU-Kunden nicht einfach weiterführen. Die ESMA betont, dass Anbieter ohne entsprechende Lizenz nach dem 1. Juli 2026 gegen EU-Recht verstoßen würden und ihre Dienste einstellen müssen. Einige Länder konnten die Übergangsregel bereits verkürzen oder enger anwenden, doch spätestens zum EU-weiten Fristende wird die Regulierung deutlich schärfer.

Das betrifft nicht nur klassische Börsen. Auch Wallet-Anbieter, Verwahrer, Broker, Zahlungsdienstleister oder Unternehmen, die Krypto-Transfers für Kunden abwickeln, können unter MiCA fallen. Welche Dienste erlaubt sind, hängt von der konkreten CASP-Zulassung ab.

Aufstellung bekannter Krypto-Anbieter mit entsprechender Lizenz

Anbieter / MarkeZugelassene Einheit laut RegisterLandTrading-Platform-Lizenz?Weitere wichtige MiCA-Dienste
CoinbaseCoinbase Luxembourg S.A.LuxemburgNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Transferdienste
KrakenPayward Global Solutions LimitedIrlandJaBetrieb einer Handelsplattform
KrakenPayward Europe Solutions LimitedIrlandNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Portfoliomanagement, Transferdienste
OKXOKX Europe LimitedMaltaJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Portfoliomanagement, Transferdienste
Crypto.comForis DAX MT LimitedMaltaNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
BitstampBitstamp Europe S.A.LuxemburgJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
BitpandaBitpanda GmbHÖsterreichNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Transferdienste
BitpandaBP23 CA LimitedMaltaNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
Bybit EUBybit EU GmbHÖsterreichNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Platzierung, Transferdienste
KuCoin EUKuCoin EU Exchange GmbHÖsterreichNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Platzierung, Transferdienste
RevolutRevolut Digital Assets (Europe) LtdZypernJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Platzierung, Transferdienste
eToroeToro (Europe) LtdZypernNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Orderausführung, Orderweiterleitung, Beratung, Transferdienste
BitvavoBitvavo B.V.NiederlandeJaVerwahrung, Transferdienste
GateGate Technology LimitedMaltaJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Transferdienste
GeminiGemini Intergalactic EU LtdMaltaNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Transferdienste
Blockchain.comBlue Cube (Malta) LimitedMaltaNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Transferdienste
Robinhood EuropeRobinhood Europe UABLitauenNeinVerwahrung, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
Trade RepublicTrade Republic Bank GmbHDeutschlandNeinVerwahrung, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
BitGo EuropeBitGo Europe GmbHDeutschlandNeinVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Orderweiterleitung, Transferdienste
Boerse Stuttgart Digital CustodyBoerse Stuttgart Digital Custody GmbHDeutschlandNeinVerwahrung, Transferdienste
Börse Stuttgart / BSDEXBaden-Württembergische Wertpapierbörse GmbHDeutschlandJaBetrieb einer Handelsplattform
One TradingOne Trading Exchange B.V.NiederlandeJaVerwahrung
ZBXZillion Bits LimitedMaltaJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderweiterleitung, Transferdienste
CoinmateCOINMATE a.s.TschechienJaVerwahrung, Krypto/Fiat-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Transferdienste

Wichtig: Eine fehlende Trading-Platform-Lizenz bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter gar keinen Krypto-Kauf oder -Verkauf anbieten darf. Dafür können andere MiCA-Dienste wie Orderausführung, Orderweiterleitung oder Krypto/Fiat-Tausch ausreichen. Die Trading-Platform-Lizenz betrifft speziell den Betrieb eines eigenen Handelsplatzes.

Was Nutzer jetzt prüfen sollten

Für Anleger bedeutet das: Wer eine Krypto-Plattform nutzt, sollte prüfen, ob der Anbieter im offiziellen MiCA-Register auftaucht und für welche Dienstleistungen er zugelassen ist. Eine allgemeine CASP-Zulassung ist ein wichtiges Signal, ersetzt aber nicht den Blick auf die genaue Servicekategorie.

Casp Krypto Börse Unterschied MiCA
CASP bedeutet nicht gleich Krypto Börse

Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen Handelsplattform, Orderausführung, Orderweiterleitung, Krypto/Fiat-Tausch und Verwahrung. Ein Anbieter kann also weiterhin den Kauf von Bitcoin ermöglichen, ohne selbst eine MiCA-Handelsplattform zu sein – solange er für die tatsächlich angebotenen Dienste zugelassen ist.

Stablecoins bleiben ein eigenes Thema

Parallel zur CASP-Frage bleibt auch der Umgang mit Stablecoins wie USDT ein regulatorischer Streitpunkt. Selbst wenn eine Börse oder ein Broker unter MiCA zugelassen ist, heißt das nicht automatisch, dass jeder Stablecoin für EU-Kunden angeboten werden darf. Für Stablecoin-Emittenten gelten unter MiCA eigene Anforderungen. Deshalb haben mehrere regulierte Plattformen bestimmte Stablecoins für europäische Kunden bereits eingeschränkt oder ausgelistet.

Interessant: SEC vs Crypto.com

Die Aussage, dass nur 14 Börsen ab Juli weiter handeln dürfen, ist im Kern nur dann korrekt, wenn mit „Börsen“ tatsächlich vollwertige Handelsplattformen gemeint sind. Sie darf aber nicht so verstanden werden, als könnten nur 14 Anbieter in der EU noch Krypto-Käufe oder -Verkäufe ermöglichen.

Richtig ist: Ab dem 1. Juli 2026 brauchen Krypto-Dienstleister für EU-Kunden eine passende MiCA-Zulassung. Von derzeit 183 autorisierten CASPs sind nur 14 für den Betrieb einer Trading Platform zugelassen. Viele andere Anbieter dürfen aber weiterhin bestimmte Krypto-Dienste anbieten – etwa Verwahrung, Transfers, Orderausführung oder Krypto/Fiat-Tausch –, sofern genau diese Dienste in ihrer Zulassung enthalten sind.

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