Franklin Templeton plant Aktien-ETFs mit Bitcoin-DRIP

Franklin Templeton plant Aktien-ETFs mit Bitcoin-DRIP
Franklin Templeton plant Aktien-ETFs mit Bitcoin-DRIP (BitcoinBasis.de | Image GPT - KI generiert)

Franklin Templeton hat am 18. Juni bei der US-Börsenaufsicht SEC Unterlagen für zwei neue ETFs eingereicht, die große US-Aktienindizes mit einem systematisch gesteuerten Bitcoin-Anteil kombinieren. Die geplanten Fonds starten laut Einreichung mit einer Zielmischung von 95 Prozent Aktien und 5 Prozent Bitcoin. Der Kern der Konstruktion: Dividenden aus dem Aktienkorb sollen automatisch in Bitcoin-bezogene Vermögenswerte reinvestiert werden. Gebühren, Börsenplatz und Ticker hat der Vermögensverwalter bislang nicht offengelegt.

Dividenden fließen automatisch in Bitcoin-Exposure

Die beiden geplanten Produkte heißen Franklin US Equity Bitcoin DRIP Index ETF und Franklin US Innovation Bitcoin DRIP Index ETF. „DRIP“ steht für Dividend Reinvestment Plan – die Dividendenlogik ist das zentrale Merkmal: Am Marktöffnungstag nach dem Dividenden-Stichtag sollen Ausschüttungen nicht wieder in Aktien, sondern in Bitcoin-bezogene Anlagen umgeleitet werden.

Abgebildet werden zwei VettaFi-Indizes. Der Equity-ETF soll den VettaFi US Large-Cap 500 Bitcoin DRIP Index nachbilden, der an die 500 größten US-Unternehmen nach Marktkapitalisierung gekoppelt ist. Der Innovations-ETF orientiert sich am VettaFi US Innovation 100 Bitcoin DRIP Index und soll die 100 größten nichtfinanziellen Unternehmen am Nasdaq Stock Market erfassen.

Beide Fonds sollen mindestens 80 Prozent ihres Nettovermögens in die jeweiligen Index-Wertpapiere und in Bitcoin-bezogene Instrumente investieren. Das Bitcoin-Exposure kann dabei über bitcoin-gestützte börsengehandelte Produkte erfolgen, ausdrücklich auch über Produkte von Franklin-Tochtergesellschaften. Zudem nennen die Unterlagen Futures, Optionen, Depositary Receipts mit Bitcoin-Bezug sowie eine Investment-Umsetzung über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft auf den Cayman Islands.

Klare Leitplanken: Rebalancing bremst Bitcoin-Anteil

Die Einreichung enthält detaillierte Regeln, um zu verhindern, dass Bitcoin die Aktienbasis dominiert. Bei der vierteljährlichen Überprüfung soll eine Bitcoin-Gewichtung über 5 Prozent auf 4,5 Prozent reduziert werden. Liegt der Bitcoin-Anteil bei oder unter 5 Prozent, ist keine Abwärtsanpassung vorgesehen.

Noch strikter ist die Notfallklausel zwischen den regulären Terminen: Steigt die Bitcoin-Gewichtung über 20 Prozent, soll sie bis zum Ende des zweiten Geschäftstags nach Überschreiten der Schwelle wieder auf 4,5 Prozent gesenkt werden. Auf der Aktienseite sind ebenfalls Grenzen vorgesehen: Einzelne Titel sollen auf 20 Prozent gedeckelt sein, und die zusammengefasste Gewichtung von Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Anteil darf 40 Prozent nicht überschreiten.

ETF-Markt wird komplexer – und die Steuerfrage bleibt ein Risiko

Franklin Templeton verwaltet laut Einreichung Vermögen von 1,78 Billionen US-Dollar und ist im Bitcoin-ETF-Markt bereits vertreten: Der Franklin Bitcoin ETF (Ticker: EZBC) kommt demnach auf rund 330 Millionen US-Dollar kumulierte Nettozuflüsse und etwa 360 Millionen US-Dollar verwaltetes Vermögen. Insgesamt haben US-Spot-Bitcoin-ETFs seit dem Start 2024 laut SoSoValue Daten 53,40 Milliarden US-Dollar an Nettozuflüssen erzielt und 78,32 Milliarden US-Dollar an Vermögen gehalten – in den vergangenen sechs Wochen gingen allerdings rund 6 Milliarden US-Dollar verloren.

Die Franklin-Einreichung fällt damit in eine Phase, in der Emittenten über klassische Spot-Produkte hinaus neue Rahmen suchen, wie Bitcoin in Portfolios eingebettet wird. BlackRock ist hier bereits mit dem iShares Bitcoin Premium Income ETF (BITA) aktiv, der Bitcoin-Exposure mit Optionsprämien kombiniert und dafür Call-Optionen auf den Spot-Bitcoin-ETF IBIT schreibt. Franklin setzt dagegen auf den kontinuierlichen Aufbau über Dividendenströme bei gleichzeitig strikt begrenzter Bitcoin-Quote.

Komplex ist auch die steuerliche Architektur: Jeder Fonds darf bis zu 25 Prozent des Gesamtvermögens über eine Cayman-Struktur investieren. Diese soll helfen, dass Erträge oder Gewinne aus bestimmten bitcoin-bezogenen Anlagen als „good income“ nach US-Steuerrecht gelten. Gleichzeitig warnen die Unterlagen, dass künftige IRS-Vorgaben, Kongressgesetze oder Änderungen der steuerlichen Behandlung die Strategie beeinträchtigen können. In diesem Fall müssten die Fonds ihre Anlagestrategie anpassen – im Extremfall könnte der Verwaltungsrat auch eine Änderung oder Liquidation beschließen.

Entscheidend für Anleger ist damit weniger eine neue „Bitcoin-Wette“, sondern die Frage, ob die SEC den Weg für solche Misch- und Reinvestitionsstrategien freimacht – und ob die steuerlichen Rahmenbedingungen stabil bleiben, auf die die Konstruktion aufbaut. Für viele bleibt dabei auch der langfristige Ausblick interessant, etwa mit Blick auf Bitcoin bis 2050.

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