Basel-Regeln bremsen Banken bei Bitcoin – trotz Krypto-Erlaubnis

Basel-Regeln bremsen Banken bei Bitcoin – trotz Krypto-Erlaubnis
Basel-Regeln bremsen Banken bei Bitcoin – trotz Krypto-Erlaubnis (BitcoinBasis.de | Image GPT)

Banken in den USA, im Vereinigten Königreich und in Europa haben inzwischen einen rechtlichen Weg, Stablecoins auszugeben, Bitcoin zu verwahren oder tokenisierte Gelder abzuwickeln. Doch ausgerechnet die Kapitalregeln entscheiden, ob daraus ein breites Bankgeschäft wird.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in den Mitgliedsjurisdiktionen der neue Basel-Standard für Kryptoassets (SCO60). Für unbesicherte Kryptoassets sieht er die härteste Behandlung vor: ein Risikogewicht von 1.250 Prozent. Für Banken wird Bitcoin damit bilanziell teuer – und der Basel-Ausschuss überprüft Teile des Standards bereits beschleunigt.

Warum 1.250 Prozent Risiko­gewicht Bitcoin für Banken unattraktiv machen

Das 1.250%-Risikogewicht ist im Basel-Rahmen die höchste Risikokategorie. In der Praxis bedeutet das: Bei der Basel-Mindestkapitalquote von 8 Prozent muss eine Bank Kapital in Höhe ihres vollen Exposures vorhalten.

Ein Rechenbeispiel macht die Konsequenz deutlich: Ein Bitcoin-Bestand von 100 Millionen US-Dollar führt rechnerisch zu einem Kapitalbedarf von rund 100 Millionen US-Dollar. Für viele Institute scheitert damit die interne Renditekalkulation, selbst wenn Verwahrung, Handel oder Treasury-Aktivitäten regulatorisch grundsätzlich erlaubt sind.

Genau diese Lücke zwischen „dürfen“ und „lohnt sich“ gilt als zentrale Stellschraube dafür, wie viel Digital-Asset-Geschäft tatsächlich in regulierten Bankbilanzen landet – oder weiter außerhalb des Bankensektors abläuft.

Vier Gruppen, harte Schwellen: Das steckt hinter SCO60

SCO60 teilt Kryptoassets in mehrere Gruppen ein. Group 1a umfasst tokenisierte traditionelle Vermögenswerte, Group 1b Stablecoins mit strengen Reserve- und Rücknahmeanforderungen. Daneben gibt es Group 2a (unter anderem ausreichend liquide Assets) und Group 2b für die übrigen, am strengsten behandelten Positionen.

Zusätzlich begrenzt Basel das Engagement: Die gesamten Group-2-Bestände einer Bank sollen unter 1 Prozent ihres Tier-1-Kapitals bleiben. Wird eine 2-Prozent-Schwelle überschritten, verschärft sich die Behandlung weiter: Alle Group-2-Positionen werden wie Group 2b behandelt, zudem entfällt die Anrechnung von Hedging. Das ist besonders relevant, weil unter dem Begriff „Kryptoexposure“ inzwischen sehr unterschiedliche Produkte fallen – von Stablecoin-Reserveverwaltung über Verwahrung bis zu On-Chain-Abwicklung.

Ein weiterer Konfliktpunkt: Selbst tokenisierte Real-World-Assets können durch technische Details aus Group 1 herausfallen. Das ist brisant, weil tokenisierte reale Vermögenswerte auf öffentlichen Blockchains laut den vorliegenden Marktdaten inzwischen mehr als 16 Milliarden US-Dollar erreichen, mit Government Securities als größtem Segment.

USA gegen EU: Warum die Einordnung von Stablecoins jetzt so folgenreich ist

Während Basel in vielen wichtigen Finanzplätzen den Rahmen setzt – darunter USA, EU, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, Singapur und Hongkong – ist die internationale Linie nicht mehr geschlossen. Nach Darstellung aus der US-Präsidentenverwaltung wurde SCO60 abgelehnt. Die Executive Order 14178 und ein Digital-Asset-Bericht vom Juli 2025 bewerten das feste 1.250%-Gewicht als innovationsfeindlich und wettbewerbshemmend. Zudem trennt die US-Regelung tokenisierte Einlagen und Payment-Stablecoins: Tokenisierte Einlagen bleiben unter der normalen Einlagenbehandlung, Payment-Stablecoins unterliegen einem eigenen Regime.

In Europa ist die Richtung klarer: Die EU übernimmt die Basel-Behandlung in ihre CRR3-Kapitalregeln und in technische Standards der Bankenaufsicht. Das macht die Klassifizierung von Stablecoins besonders folgenreich, denn der Stablecoin-Markt wird auf rund 320 Milliarden US-Dollar geschätzt und ist fast vollständig in US-Dollar denominiert. Je nachdem, ob ein Coin die strengen Kriterien für Group 1b erfüllt oder in Group 2 rutscht, ändert sich, wie viel Banken selbst halten und abwickeln können – und wie viel Infrastruktur bei Nichtbanken bleibt.

Der Basel-Ausschuss hat im November 2025 eine beschleunigte Überprüfung ausgewählter Teile gestartet, meldete Fortschritte im Februar und Mai 2026 und kündigte eine weitere Aktualisierung für später im Jahr an. Bis dahin bleibt für Banken entscheidend, ob Basel die Trennlinie zwischen spekulativen Token-Positionen und regulierter Abwicklung risikosensitiver zieht – denn an dieser Linie hängt, ob Krypto-Aktivität im Bankensektor wächst oder weiter an den Rand gedrängt wird.

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