Aktionäre zwingen Satsuma zum BTC-Ausverkauf und Delisting

Aktionäre zwingen Satsuma zum BTC-Ausverkauf und Delisting
Aktionäre zwingen Satsuma zum BTC-Ausverkauf und Delisting (BitcoinBasis.de | Image GPT - KI generiert)

Bei Satsuma Technology Plc haben die Aktionäre dem Vorstand eine klare Niederlage zugefügt: Mit gut 90 Prozent Zustimmung beschlossen sie sowohl eine Kapitalrückführung als auch das Delisting des Unternehmens. Damit ist der Weg frei für den Verkauf der gesamten Bitcoin-Reserve des britischen Börsenunternehmens und die spätere Ausschüttung des Erlöses an die Anteilseigner.

Aktionäre erzwingen Verkauf der Bitcoin-Bestände

Die Abstimmung fiel deutlich aus. 90,63 Prozent der abgegebenen Stimmen unterstützten die Kapitalrückführung, 90,59 Prozent votierten für den Rückzug von der Börse. Brisant daran: Die Entscheidung fiel gegen die Empfehlung der Mehrheit des Vorstands.

Nach der Mitteilung vom 20. Juli hat Satsuma bereits damit begonnen, die Einstellung des Börsenhandels und den Verkauf der Bitcoin vorzubereiten. Als möglicher Termin für die Veräußerung wurde in den Unterlagen rund um den 3. August genannt. Offen sind weiterhin der tatsächliche Verkaufszeitpunkt, der Ausführungsplatz, der erzielte Preis und der Nettoerlös.

668,48 BTC im Bestand

Der zuletzt veröffentlichte Bestand von Satsuma lag zum 30. Juni bei 668,48 BTC. Nach Unternehmensangaben wurden im Juni keine Bitcoins verkauft. Der Wert dieser Reserve wurde damals auf 29,44 Millionen Pfund beziffert, auf Basis eines Bitcoin-Preises von 58.353 US-Dollar.

Besonders relevant ist der durchschnittliche Einstandspreis: Satsuma hatte seine Bitcoins im Schnitt zu 84.026 Pfund pro BTC erworben. Daraus ergab sich zum Stichtag ein nicht realisierter Verlust von 39.984 Pfund je Bitcoin.

Hinzu kommt, dass die Gesellschaft zum 30. Juni ein mNAV von 0,80x meldete, also eine Marktbewertung unterhalb des Werts ihrer Bitcoin-Bestände. Laut den zuletzt bekannten Zahlen hatte Satsuma zwar keine Schulden und keine wesentlichen sonstigen Verbindlichkeiten, doch der tatsächliche Rückfluss an die Aktionäre hängt stark davon ab, zu welchem Kurs die BTC am Ende verkauft werden.

3. August ist der entscheidende Stichtag für Aktionäre

Nach dem vorläufigen Zeitplan wird am 3. August um 18 Uhr britischer Zeit festgelegt, welche Stammaktien Anspruch auf jeweils eine B-Aktie haben. Diese B-Aktien sind entscheidend für die spätere Ausschüttung. Inhaber von Warrants müssen ihre Rechte bis zu diesem Zeitpunkt ausüben, damit die daraus entstehenden Aktien ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie viel Geld je B-Aktie ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Die Summe hängt von mehreren Faktoren ab: vom Erlös aus dem Bitcoin-Verkauf, von vorhandenen Barmitteln und von möglichen Einnahmen aus der Ausübung von Warrants. Davon werden allerdings noch rund 2 Millionen Pfund Betriebskapital sowie geschätzte 2,7 Millionen Pfund an Transaktions- und Abwicklungskosten abgezogen.

Außerdem ist für die Kapitalrückführung noch eine gerichtliche Bestätigung erforderlich. Geplant sind eine Anhörung am 13. August sowie eine Bestätigungsverhandlung am 8. September. Wenn alles wie vorgesehen läuft, soll die Rückführung am 11. September wirksam werden. Das Delisting wird für den 14. September um 8 Uhr erwartet, die Auszahlungen an die Aktionäre sollen dann spätestens bis zum 28. September erfolgen.

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