Die European Banking Authority (EBA) hat am 24. September 2026 ihre Empfehlungen für die laufende Überprüfung der europäischen MiCA-Regulierung in Bezug auf Krypto Lending veröffentlicht.
Eine zentrale Forderung: Das Verleihen und Ausleihen (Lending) von Kryptowährungen soll künftig ausdrücklich reguliert werden. Das soll nach Ansicht der Behörde auch dann gelten, wenn regulierte Krypto-Dienstleister ihren Kunden lediglich den Zugang zu dezentralen Lending-Protokollen ermöglichen.
Krypto-Lending bereits in 16 EU-Staaten
Laut EBA werden Krypto-Lending- oder Borrowing-Angebote bereits in mindestens 16 EU-Mitgliedstaaten vermittelt. Die Bankenaufsicht sieht dabei unter anderem folgende Risiken:
- unzureichende Informationen über Risiken und Gebühren,
- unklare Konditionen bei Renditen und Zinssätzen,
- Risiken durch Änderungen bei hinterlegten Sicherheiten,
- mögliche Interessenkonflikte der Anbieter,
- fehlender Verbraucherschutz bei bestimmten DeFi-Angeboten.
EBA sieht mögliche Lücke bei Stablecoin-Renditen
Nach MiCA dürfen Emittenten bestimmter E-Geld-Token sowie Krypto-Dienstleister keine Zinsen auf diese Token anbieten. Über Lending-Modelle können Anleger jedoch weiterhin Renditen erzielen.
Die EBA sieht darin ein mögliches Risiko für regulatorische Umgehungsmodelle. In ihrer Stellungnahme weist sie darauf hin, dass Stablecoins bereits eine bedeutende Rolle bei Krypto-Krediten spielen.
Neue Regeln sind noch nicht beschlossen
Für Anleger ändert sich zunächst nichts. Die EBA hat der Europäischen Kommission eine Empfehlung vorgelegt und damit noch keine neue gesetzliche Regelung beschlossen.
Die Vorschläge fließen jedoch in die aktuelle Überprüfung von MiCA ein. Daraus könnten später konkrete Gesetzesänderungen entstehen. Besonders betroffen wären dann Plattformen, die Krypto-Lending, Borrowing, Stablecoin-Renditen oder einen vereinfachten Zugang zu DeFi-Protokollen anbieten.