Für Krypto-Anleger in Deutschland zeichnet sich eine der größten steuerlichen Änderungen seit Jahren ab. Ein bislang nicht öffentlich veröffentlichter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht laut Medienberichten vor, die Steuerfreiheit von Bitcoin und anderen Kryptowerten nach einem Jahr Haltedauer für zukünftige Käufe abzuschaffen. Entscheidend könnte dabei ein konkreter Stichtag werden: der 31. Dezember 2026.
Nachfolgend ein Überblick:
Die Bundesregierung arbeitet an einer grundlegenden Reform der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten. Besonders wichtig ist der mögliche Stichtag 31. Dezember 2026. Die geplante Reform ist allerdings noch nicht beschlossen.
Wichtig: Die geplante Krypto-Steuerreform befindet sich derzeit noch im politischen Verfahren. Die bisherige Ein-Jahres-Haltefrist gilt Stand 9. September 2026 weiterhin.
| Thema | Regel | Zeitpunkt | Status | Details |
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| Status der Reform | Referentenentwurf / Frühkoordinierung | September 2026 | Geplant | |
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Die Reform ist noch kein beschlossenes Gesetz. Nach den aktuell bekannten Informationen befindet sich das Vorhaben in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Änderungen sind daher weiterhin möglich. |
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| Haltefrist heute | Nach mehr als 1 Jahr sind private Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei | Gilt aktuell | Geltendes Recht | |
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Bitcoin und andere Kryptowerte können im Privatvermögen derzeit unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte fallen. Wird die maßgebliche Haltefrist von einem Jahr überschritten, ist ein späterer Veräußerungsgewinn grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Offizielle Quelle
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| Freigrenze | Aktuell 1.000 € bei privaten Veräußerungsgeschäften | Gilt aktuell | Geltendes Recht | |
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Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Sie betrifft den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres.
Offizielle Quelle
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| Haltefrist ab 2027 | Für neue Bestände soll die Steuerfreiheit nach einem Jahr entfallen | Geplant ab 2027 | Geplant | |
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Nach dem bekannt gewordenen Entwurf sollen Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen erfassten Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein. Damit würde die bisherige Ein-Jahres-Regel für neue Bestände entfallen.
Quellen zum Entwurf
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| Bestandsschutz | Vor dem Stichtag gekaufte Coins sollen unter den bisherigen Regeln bleiben | 31.12.2026 | Geplant | |
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Besonders relevant ist der geplante Bestandsschutz: Kryptowerte, die spätestens am 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, sollen nach aktuellem Entwurfsstand weiterhin nach den bisherigen steuerlichen Regeln behandelt werden. |
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| Steuersatz | Geplant: 25 % Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer | Für neue Bestände | Geplant | |
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Kryptowährungen sollen nach den bekannten Plänen stärker wie klassische Kapitalanlagen behandelt werden. Vorgesehen ist grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Quellen zum Steuersatz
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| Neue Regeln | Neues Steuerregime für neu angeschaffte Bestände geplant | 01.01.2027 | Geplant | |
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Nach dem derzeit bekannten Entwurf soll das neue System zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Entscheidend soll dabei sein, wann der jeweilige Kryptowert angeschafft wurde. |
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| Automatischer Steuerabzug | Kryptodienstleister sollen Steuer teilweise direkt einbehalten | ab 01.01.2028 | Geplant | |
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Der automatische Steuerabzug soll nach derzeitigem Stand erst ein Jahr nach Einführung der neuen Regeln beginnen. Kryptodienstleister sollen dadurch zusätzliche Zeit erhalten, ihre technischen Systeme anzupassen. |
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Hinweis: Die Darstellung dient der journalistischen Information und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Bei der geplanten Reform handelt es sich nach aktuellem Stand noch nicht um geltendes Recht.
₿ BitcoinBasis.deWer Bitcoin, Ether oder andere von der Reform erfasste Kryptowerte bereits besitzt oder noch bis Ende 2026 erwirbt, soll nach dem aktuellen Entwurfsstand weitgehend geschützt werden. Für Käufe ab dem 1. Januar 2027 würde dagegen ein neues Steuerregime gelten.
Noch ist die Reform allerdings nicht beschlossen. Der Referentenentwurf befindet sich nach übereinstimmenden Medienberichten erst in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Bis zu einem endgültigen Gesetz können sich zentrale Details deshalb noch ändern.
Warum der 31. Dezember 2026 für Bitcoin-Anleger plötzlich zählt
Derzeit werden Bitcoin und viele andere Kryptowährungen im deutschen Privatvermögen steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ behandelt. Werden sie länger als ein Jahr gehalten, ist ein späterer Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium bestätigt diese bestehende Rechtslage auch in seinem Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Verkäufe innerhalb eines Jahres können dagegen als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sein. Dabei gilt grundsätzlich der persönliche Einkommensteuersatz. Gewinne aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften bleiben aktuell steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegen.
Genau dieses System soll für zukünftige Krypto-Käufe grundlegend verändert werden. Laut dem bekannt gewordenen Entwurf sollen insbesondere Bitcoin, Ether und andere sogenannte Tauschkryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet werden. Damit würde grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent greifen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der entscheidende Unterschied: Die Steuer würde bei neuen Beständen auch dann anfallen, wenn Bitcoin fünf, zehn oder noch mehr Jahre gehalten wurden. Die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr wäre für diese Käufe damit Geschichte.
Für langfristige Anleger wäre das eine deutliche Verschlechterung. Für kurzfristige Trader mit einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz könnte der Wechsel auf einen pauschalen Steuersatz dagegen unter bestimmten Umständen sogar günstiger ausfallen.
Altbestände sollen geschützt werden – doch neue Bitcoin-Käufe wären betroffen
Die politisch brisanteste Neuigkeit ist der offenbar geplante Bestandsschutz. Nach dem aktuellen Entwurf sollen die neuen Vorschriften nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind.
Ein Beispiel verdeutlicht die mögliche Tragweite: Wer Bitcoin noch 2026 kauft und die Coins länger als ein Jahr hält, könnte sie nach dem derzeitigen Entwurfsstand auch Jahre später weiterhin steuerfrei verkaufen. Wird derselbe Bitcoin dagegen erst am 1. Januar 2027 oder später gekauft, wäre ein späterer Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
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Damit würde der Anschaffungszeitpunkt für Anleger eine enorme Bedeutung bekommen. Auch Lending und passives Staking sollen laut den Berichten in das neue System einbezogen werden. Entsprechende Erträge sollen künftig ebenfalls als Kapitaleinkünfte behandelt werden. Auch hier sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Nicht jeder digitale Vermögenswert soll allerdings automatisch unter die neue Kategorie fallen. Nach dem derzeit bekannten Entwurf sollen unter anderem NFTs, Security-Token, bestimmte Stablecoins sowie einige Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten ausgenommen sein. Die genaue Abgrenzung dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine wichtige Rolle spielen.
Ab 2028 könnten die Krypto-Börsen die Steuer direkt abziehen
Noch weitreichender wäre eine zweite Änderung: Krypto-Anleger könnten einen Teil ihrer Steuer künftig gar nicht mehr selbst über die Steuererklärung abführen.
Obwohl das neue Vorhaben bereits zum 1. Januar 2027 gelten soll, ist der automatische Steuerabzug durch Krypto-Börsen und Broker dem Entwurf zufolge erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Börsen und andere Anbieter sollen damit Zeit bekommen, ihre Systeme umzustellen.
Ähnlich wie bei einem deutschen Wertpapierdepot könnte die Steuer anschließend grundsätzlich direkt vom Anbieter einbehalten und an den Fiskus abgeführt werden. Das bringt allerdings ein praktisches Problem mit sich. Bitcoin werden häufig auf einer Börse gekauft, anschließend auf eine eigene Wallet übertragen und Jahre später über einen anderen Anbieter verkauft. Die verkaufende Plattform kennt dann möglicherweise weder den ursprünglichen Kaufpreis noch den Anschaffungszeitpunkt.
Der Entwurf soll deshalb vorsehen, dass Anleger entsprechende Anschaffungsdaten selbst nachweisen können. Können die notwendigen Daten nicht festgestellt werden, ist nach den bisher bekannt gewordenen Informationen sogar eine pauschale Bemessungsgrundlage vorgesehen.
Sollte die Reform jedoch mit dem bislang bekannt gewordenen Bestandsschutz verabschiedet werden, wäre der 31. Dezember 2026 die entscheidende Grenze: Für bestehende und noch 2026 angeschaffte Bitcoin könnte die langfristige Steuerfreiheit erhalten bleiben.
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