Schweiz verschärft Krypto-Sanktionen: Auch DeFi-Plattformen betroffen

Die Schweiz weitet ihre Sanktionen gegen Belarus auf weitere Bereiche des Kryptomarktes aus. Verboten sind nun unter anderem bestimmte Transaktionen mit Kryptowerten und digitalen Zentralbankwährungen. Auch Krypto-Dienstleister und dezentrale Plattformen mit Sitz in Belarus geraten ausdrücklich in den Fokus.
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Schweiz verschärft Krypto-Sanktionen: Auch DeFi-Plattformen betroffen (Foto KI generiert)
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Der Schweizer Bundesrat hat die zusätzlichen Maßnahmen am 18. September 2026 beschlossen. Sie gelten seit dem 19. September. Damit übernimmt die Schweiz weitere Sanktionen, welche die Europäische Union bereits im April gegen Belarus beschlossen hatte. Die FINMA informierte Finanzintermediäre am 25. September nochmals über die neuen Vorgaben.

Auch Kryptowährungen und digitaler Rubel betroffen

Im Finanzbereich sieht der verschärfte Sanktionsrahmen ausdrücklich ein Transaktionsverbot für bestimmte Kryptowerte und digitale Zentralbankwährungen vor. Die wichtigsten Daten:

  • Transaktionen mit bestimmten Kryptowerten werden untersagt,
  • auch digitale Zentralbankwährungen fallen unter die Regelungen,
  • ausdrücklich genannt wird der digitale belarussische Rubel,
  • Transaktionen mit Krypto-Dienstleistern mit Sitz in Belarus werden verboten,
  • auch dezentrale Plattformen mit Sitz in Belarus sind von dem Verbot erfasst.

Nach Angaben der FINMA werden die Schweizer Sanktionen gegen Belarus damit weiter an das bereits bestehende Sanktionsregime gegenüber Russland angeglichen.

DeFi-Plattformen ausdrücklich in Sanktionen einbezogen

Bemerkenswert ist insbesondere die ausdrückliche Erwähnung dezentraler Plattformen. Klassische Finanzsanktionen richten sich häufig gegen Banken, Unternehmen oder einzelne Personen. Die neuen Vorgaben erfassen nun explizit auch bestimmte Strukturen aus dem Kryptosektor.

Entscheidend ist allerdings der Bezug zu Belarus. Es handelt sich nicht um ein allgemeines Schweizer Verbot von DeFi oder Kryptowährungen.

Schweizer Finanzunternehmen müssen Vermögenswerte sperren

Für Finanzintermediäre entstehen konkrete Pflichten. Nach Angaben der FINMA müssen sie die Verbote umsetzen und Vermögenswerte sanktionierter Personen sperren. Betroffene Geschäftsbeziehungen müssen außerdem dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gemeldet werden.

Bei zusätzlichen Verdachtsmomenten können darüber hinaus weitere Prüf- und Meldepflichten nach den Schweizer Geldwäschevorschriften greifen.

Die Maßnahmen zeigen damit erneut, dass Kryptowährungen und DeFi-Infrastrukturen zunehmend direkt in internationale Sanktionsregelungen integriert werden.

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