FTX startet am 31. Juli die nächste Auszahlungsrunde an Gläubiger und will dabei rund 900 Millionen US-Dollar ausschütten. Das Geld fließt jedoch nur an Anspruchsinhaber, deren Forderungen bereits anerkannt wurden und die alle formalen Anforderungen bis zum 16. Juni erfüllt haben. Für Gläubiger in 45 Ländern bleibt die Lage heikel: Wenn dort kein unterstützter Auszahlungsdienst verfügbar ist und das Onboarding nicht rechtzeitig gelingt, droht im schlimmsten Fall innerhalb von sechs Monaten sogar der Verlust des Anspruchs.
Wer jetzt Geld erhält – und wer weiter warten muss
Nach Angaben von FTX richtet sich die aktuelle Auszahlung an Inhaber zugelassener Forderungen in den Klassen 5A, 5B, 6A, 6B und 7. Voraussetzung war, dass die Forderung anerkannt wurde und der ursprüngliche Gläubiger die KYC-Prüfung bis zum Stichtag am 16. Juni abgeschlossen hat.
Zusätzlich mussten bis dahin ein gültiges Steuerformular, das vollständige Onboarding bei einem Auszahlungsanbieter sowie die erforderliche Sanktionsprüfung erledigt sein. Wer alle Bedingungen erfüllt hat, soll die Zahlung über BitGo, Kraken oder Payoneer innerhalb von ein bis drei Werktagen ab dem 31. Juli erhalten.
Problematisch ist die Situation für Gläubiger in Ländern, für die derzeit kein passender Anbieter verfügbar ist. Laut der zuletzt veröffentlichten Übersicht betrifft das Bewohner von 45 Jurisdiktionen, darunter unter anderem China, Russland, Ukraine, Saudi-Arabien, Ägypten, Marokko, Bangladesch, Kambodscha, Kuba, Iran, Irak, Syrien und Nordkorea.
FTX betont zwar, dass sich die Verfügbarkeit von Anbietern künftig ändern kann und weitere Optionen hinzukommen könnten. Aktuell gilt aber: Ohne verfügbaren Anbieter wird die Auszahlung verschoben. Betroffene Gläubiger müssen also auf neue Unterstützung warten, das FTX-Kundenportal beobachten und sich nach Freischaltung erfolgreich bei einem Dienstleister registrieren.
Wichtig ist dabei: Selbst wenn später ein Anbieter für das jeweilige Land freigeschaltet wird, lässt sich die Auszahlung vom 31. Juli nicht nachträglich sichern, wenn das Onboarding bis zum 16. Juni nicht abgeschlossen war. In diesem Fall kommt nur noch eine spätere Ausschüttungsrunde infrage.
Sechs-Monats-Frist kann für manche Gläubiger kritisch werden
Neben dem verpassten Juli-Termin gibt es noch ein größeres Risiko. Laut den FAQ von FTX kann ein Inhaber einer zugelassenen Forderung sein Recht auf Auszahlung vollständig verlieren, wenn das erforderliche Onboarding nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem 31. Juli erfolgreich abgeschlossen wird.
Das bedeutet: Wer den Stichtag im Juni verpasst hat, geht in dieser Runde leer aus. Wer aber auch innerhalb der folgenden sechs Monate keinen funktionierenden Auszahlungsweg einrichtet, riskiert den endgültigen Verfall des Anspruchs.
Hinzu kommt, dass die Wahl des Auszahlungsanbieters bindend ist. Eine Aufteilung auf mehrere Dienste ist nicht möglich. Mit dem abgeschlossenen Onboarding stimmt der Gläubiger außerdem unwiderruflich zu, dass FTX das Geld nicht direkt an ihn, sondern an den gewählten Anbieter überweist. Fragen zum Guthaben müssen danach mit dem jeweiligen Dienstleister geklärt werden.
Warum manche Quoten über 100 Prozent liegen
Auf den ersten Blick wirken die von FTX genannten Auszahlungsquoten ungewöhnlich hoch. Für die Klassen 5A und 5B ist von 105 Prozent die Rede, für 6A und 6B von 103 Prozent und für Klasse 7 sogar von 120 Prozent.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Gläubiger gemessen an den heutigen Kryptopreisen einen Gewinn machen. Entscheidend ist vielmehr, dass die ehemalige Krypto-Börse FTX die Forderungen auf Basis einer gerichtlich genehmigten Umrechnungstabelle bewertet. Maßstab ist also der anerkannte Forderungswert im Insolvenzplan – nicht der aktuelle Marktwert der ursprünglich gehaltenen Coins oder Token.
Kurz gesagt: Die Prozentsätze über 100 beziehen sich auf den festgelegten Anspruchswert im Verfahren. Sie sagen nichts darüber aus, ob Gläubiger im Vergleich zu den heutigen Kursen wirtschaftlich besser dastehen.