Finanzaufsicht warnt vor Crypto-Börse: Anleger sollten jetzt genau hinsehen

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Plattform crypto-boerse.com auf ihre Warnliste gesetzt. Die Behörde stellt ausdrücklich klar, dass die Website nicht mit einer tatsächlich im Schweizer Handelsregister eingetragenen Gesellschaft aus Leuk verbunden ist.
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Finanzaufsicht warnt vor Crypto-Börse: Anleger sollten jetzt genau hinsehen (Foto KI generiert)
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Die FINMA veröffentlichte den Warnlisteneintrag am 24. September 2026. Aufgeführt wird der Anbieter unter dem Namen „Crypto-Börse / crypto-boerse.com“.

Als Adressangaben nennt die Behörde Zürich und Leuk. Einen offiziellen Sitz führt die FINMA dagegen nicht auf. Auch ein Eintrag des Anbieters im Schweizer Handelsregister ist nach Angaben der Aufsicht nicht vorhanden.

FINMA stellt Verbindung zu Schweizer Firma ausdrücklich klar

Die FINMA betont ausdrücklich, dass crypto-boerse.com nicht mit der Crypto Strategy GmbH aus Leuk verbunden ist.

Diese Gesellschaft existiert tatsächlich und ist unter der Nummer CHE-382.433.944 im Schweizer Handelsregister eingetragen. Anleger sollten daher genau prüfen, welche juristische Person tatsächlich hinter einem Angebot steht.

Die wichtigsten Punkte der FINMA-Warnung:

  • crypto-boerse.com befindet sich seit dem 24. September auf der FINMA-Warnliste,
  • als Adressen werden Zürich und Leuk genannt,
  • ein eigener Handelsregistereintrag des Anbieters wird nicht geführt,
  • es besteht laut FINMA keine Verbindung zur Crypto Strategy GmbH in Leuk.

Auch Österreich warnte bereits vor crypto-boerse.com

Die Schweizer Warnung ist nicht der erste aufsichtsrechtliche Hinweis zu der Plattform. Bereits am 25. August hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor Angeboten von Crypto-Börse gewarnt.

Laut FMA besitzt der Anbieter keine Berechtigung, bestimmte konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Konkret nennt die Behörde die Portfolioverwaltung.

Anleger sollten Anbieter und Lizenz genau prüfen

Eine Aufnahme auf eine behördliche Warnliste bedeutet nicht automatisch, dass jede Aktivität einer Plattform strafrechtlich als Betrug einzuordnen ist. Anleger sollten bei entsprechenden Warnungen jedoch besonders sorgfältig prüfen, wem sie Geld oder Kryptowährungen anvertrauen.

Wichtig sind die konkrete Betreibergesellschaft und vorhandene Zulassungen. Für EU-Anbieter können Anleger beispielsweise prüfen, ob eine Plattform als MiCA-regulierter Krypto-Dienstleister geführt wird.

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